Als Facharzt sind Sie in der PKV versichert und damit nicht über die GKV-Lohnfortzahlung abgesichert. Das Krankentagegeld ist in dieser Situation eine unverzichtbare Absicherung, die verhindert, dass längere Krankheiten zu erheblichen Einkommenseinbußen führen.
Das Wichtigste in Kürze
- PKV-versicherte Ärzte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld
- Das Krankentagegeld schließt die Lücke ab dem Ende der Lohnfortzahlung (nach 6 Wochen)
- Die Höhe des Krankentagegeldes sollte dem tatsächlichen Nettoeinkommen entsprechen
Krankentagegeld in der Phase Facharzt
Als PKV-versicherter Facharzt im Angestelltenverhältnis erhalten Sie bei Erkrankung zunächst 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach endet diese Zahlung, und die PKV übernimmt das Krankentagegeld, sofern eine entsprechende Tarifklausel besteht. Ohne diese Klausel haben Sie keinen Einkommensersatz.
Das Krankentagegeld der PKV sollte so bemessen sein, dass es das bisherige Nettoeinkommen ersetzt. Als Facharzt mit 6.000 Euro Netto monatlich sollten Sie ein Krankentagegeld von mindestens 190 bis 200 Euro täglich vereinbaren. Viele PKV-Tarife bieten diese Option optional an, sodass die Police gezielt erweitert werden muss.
Für Fachärzte, die bereits in der Niederlassung tätig sind und keine Lohnfortzahlung haben, ist das Krankentagegeld noch wichtiger: Selbstständige erhalten keinerlei staatliche Unterstützung bei Erkrankung, sodass das Krankentagegeld von Tag 1 der Erkrankung an greifen sollte.
Worauf Fachärzte besonders achten sollten
Überprüfen Sie, ob Ihre PKV-Police ein ausreichendes Krankentagegeld enthält und ab wann es greift. Ärzteversichert hilft Ihnen, die optimale Krankentagegeld-Absicherung für Ihre individuelle Situation als angestellter oder selbstständiger Facharzt zu finden.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Viele Fachärzte gehen davon aus, dass die PKV automatisch Krankentagegeld einschließt. Das ist häufig nicht der Fall, insbesondere bei günstigeren Basistarifen. Außerdem wird die Höhe des Krankentagegeldes oft zu niedrig angesetzt.
Fazit
Das Krankentagegeld ist für Fachärzte ein essenzieller Baustein der Einkommenssicherung, der aktiv in der PKV eingeschlossen werden muss. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- PKV-Verband – Krankentagegeld
- GDV – Einkommensabsicherung
- BaFin – Krankenversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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