Mit der Niederlassung endet der Anspruch auf Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung oder das Krankentagegeld des Arbeitgebers. Als Selbstständiger trägt man das volle Krankheitsrisiko ohne Lohnfortzahlung. Ein Krankentagegeld ist daher beim Niederlassungsstart unverzichtbar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem ersten Krankheitstag als Selbstständiger entfällt das Einkommen, während laufende Praxiskosten (Miete, Personal, Darlehen) weiterlaufen.
  • Ein Krankentagegeld ab dem 4. oder 8. Krankheitstag kostet deutlich weniger als eine Police ab dem ersten Tag, schützt aber vor längeren Ausfällen.
  • Die Höhe des Krankentagegeldes sollte mindestens die monatlichen Fixkosten der Praxis zuzüglich des persönlichen Lebensunterhalts abdecken.

Krankentagegeld in der Phase Niederlassungsstart

Wer eine Praxis eröffnet und selbstständig tätig ist, hat kein soziales Netz mehr, das bei Erkrankung einspringt. Anders als Angestellte erhalten Selbstständige keine Lohnfortzahlung und kein Krankengeld, sofern sie nicht zusätzlich freiwillig in der GKV krankentagegeldversichert sind oder eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben.

Die Kalkulation des notwendigen Krankentagegeldes beginnt bei den Fixkosten: Praxismiete 3.000 Euro, Personalkosten 8.000 Euro, Leasinggebühren 500 Euro, sonstige Praxiskosten 1.000 Euro ergibt monatliche Betriebskosten von 12.500 Euro. Hinzu kommt der persönliche Lebensunterhalt von 3.000 bis 5.000 Euro. Ein tägliches Krankentagegeld von 500 Euro (15.000 Euro monatlich) wäre angemessen.

Üblich ist eine Karenzzeit von 3 bis 8 Tagen, das heißt, die Leistung beginnt erst nach 3 oder 8 Krankheitstagen. Das reduziert die Prämie erheblich. Wer eine ausreichende Liquiditätsreserve hat (2 bis 3 Nettomonatsbeträge auf dem Geschäftskonto), kann eine Karenzzeit von 2 bis 4 Wochen wählen und so die Prämie weiter senken.

Worauf niedergelassene Ärzte besonders achten sollten

Das Krankentagegeld sollte regelmäßig an den Praxisgewinn angepasst werden. Wer in den ersten Jahren weniger verdient und später mehr, sollte die Tagegeldleistung entsprechend erhöhen. Ärzteversichert empfiehlt, Krankentagegeld und Praxisausfallversicherung gemeinsam zu betrachten, da sie sich ergänzen.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das Abschließen eines zu niedrigen Krankentagegeldes, das nur den persönlichen Bedarf, nicht aber die laufenden Praxiskosten deckt. Ein zweiter Fehler ist das völlige Fehlen eines Krankentagegeldes, weil beim Niederlassungsstart andere Ausgaben Priorität haben.

Fazit

Krankentagegeld ist für Praxisgründer keine Option, sondern Pflicht. Die richtige Berechnung der Tagegeldleistung und die Wahl der Karenzzeit sind entscheidend für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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