Im Praktischen Jahr erhalten PJler ein monatliches Stipendium zwischen 400 und 800 Euro. Bei längerer Erkrankung gibt es für die meisten PJler keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung, was die Absicherung durch ein Krankentagegeld besonders relevant macht.
Das Wichtigste in Kürze
- PJler sind in der Regel über die Studentenkrankenversicherung oder familienversichert und haben keinen Anspruch auf Krankengeld
- Ein privates Krankentagegeld kann ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zahlen
- Bereits ein kurzer Ausfall im PJ kann durch fehlende Mittel für Miete und Lebenshaltungskosten existenzbedrohend werden
Krankentagegeld in der Phase PJ (Praktisches Jahr)
Der versicherungsrechtliche Status von PJlern ist heterogen: Manche sind noch familienversichert in der GKV, andere haben eine eigene günstige Studentenversicherung, und einige haben bereits eine private Krankenversicherung. Keiner dieser Statusgruppen hat im Krankheitsfall einen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht. Das PJ-Stipendium ist kein Gehalt, sondern eine Aufwandsentschädigung.
Wer als PJler länger als vier Wochen erkrankt und das PJ unterbrechen muss, erhält in dieser Zeit kein Stipendium. Bei einem monatlichen Stipendium von 600 Euro und einem Mietbedarf von 500 Euro im Monat reicht die Reserve schnell aus. Ein privates Krankentagegeld kann hier für 50 bis 100 Euro monatlich eine Grundabsicherung von 30 bis 50 Euro täglich bieten.
Das Krankentagegeld ist bei PJlern besonders günstig abzuschließen, weil das Eintrittsalter gering ist und gesundheitliche Vorerkrankungen in jungen Jahren selten sind. Wer jetzt einen Vertrag abschließt, profitiert von niedrigen Prämien, die über die gesamte Laufzeit gültig bleiben.
Worauf PJler besonders achten sollten
Wer im PJ erkrankt und das Tertial unterbrechen muss, sollte das formell beim PJ-Büro melden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Ohne offizielle Meldung wird die Unterbrechungszeit unter Umständen nicht anerkannt und verlängert das PJ nicht entsprechend. Ärzteversichert empfiehlt PJlern, sich schon in dieser Phase über die Grundprinzipien von Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsschutz zu informieren.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Versäumen des Wechsels von der Familienversicherung in eine eigene Krankenversicherung nach Überschreitung der Altersgrenze von 25 Jahren. Wer diesen Wechsel verpasst, verliert plötzlich seinen Krankenversicherungsschutz.
Ebenfalls problematisch: das Abschließen einer PKV zu früh, ohne zu prüfen, ob die günstige Studentenversicherung noch ausreichend ist. Eine PKV in jungen Jahren bindet langfristig und kann später bei geringerem Einkommen zur Bürde werden.
Fazit
Ein Krankentagegeld im PJ ist günstig und sinnvoll. Es schützt vor dem finanziellen Risiko eines längeren Ausfalls in einer ohnehin einkommensschwachen Phase. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband – Krankenversicherung für Studenten
- GDV – Private Krankentagegeldversicherung
- Bundesministerium für Gesundheit – Krankenversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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