Beim Wiedereinstieg ändert sich häufig der Beschäftigungsstatus, was erhebliche Auswirkungen auf den Krankentagegeldschutz hat. Wer von angestellt auf selbstständig wechselt, verliert den gesetzlichen Krankengeldanspruch und muss privat vorsorgen. Ein frühzeitiger Check verhindert kostspielige Lücken.
Das Wichtigste in Kürze
- Angestellte Ärzte haben gesetzlichen Krankengeldanspruch ab dem 43. Krankheitstag
- Selbstständige Ärzte verlieren diesen Anspruch vollständig
- Privates Krankentagegeld muss bei Statuswechsel sofort angepasst werden
Krankentagegeld in der Phase Wiedereinstieg
Beim Wiedereinstieg als angestellter Arzt greift die gesetzliche Krankenversicherung: Nach sechswöchiger Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die GKV bis zu 78 Wochen Krankengeld in Höhe von ca. 70 Prozent des Bruttolohns, maximal 120,75 Euro täglich (Stand 2025). PKV-versicherte Angestellte erhalten Krankengeld über ihre private Krankentagegeldversicherung, sobald die vereinbarte Karenzzeit abgelaufen ist.
Wer beim Wiedereinstieg selbstständig wird, verliert den GKV-Krankengeldanspruch vollständig. Es bleibt nur die Lohnfortzahlung für bereits angestellte Mitarbeiter, nicht aber für den Inhaber selbst. Eine private Krankentagegeldversicherung muss dann die volle Lücke schließen. Der Tagessatz sollte das Nettoeinkommen sowie laufende Praxiskosten abdecken.
Für PKV-versicherte Ärzte im Wiedereinstieg ist besonders wichtig, den Krankentagegeldvertrag auf das neue Einkommen anzupassen. Wer nach einer Pause mit reduziertem Einkommen ein höheres Einkommen anstrebt, muss den Tagessatz entsprechend erhöhen. Viele Tarife erlauben eine Anpassung ohne neue Gesundheitsprüfung bei Einkommenserhöhungen innerhalb der Nachversicherungsgarantie.
Worauf Ärzte im Wiedereinstieg besonders achten sollten
Ärzte im Wiedereinstieg sollten unmittelbar nach Klärung des neuen Beschäftigungsstatus den Krankentagegeldschutz überprüfen und anpassen. Ärzteversichert vergleicht die besten Tarife und empfiehlt passgenaue Lösungen für angestellte und selbstständige Ärzte im Wiedereinstieg.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Typische Fehler sind das Vergessen der Krankentagegeldanpassung beim Wechsel in die Selbstständigkeit sowie ein zu niedriger Tagessatz, der die Praxiskosten nicht berücksichtigt.
Fazit
Krankentagegeld beim Wiedereinstieg muss aktiv angepasst werden, um Lücken zu vermeiden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband – Krankengeld
- Bundesgesundheitsministerium – Krankentagegeld
- GDV – Krankentagegeldversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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