Im Ruhestand verändert sich die Kreditwürdigkeit grundlegend: Das aktive Einkommen entfällt, und Banken bewerten die Bonität auf Basis von Renteneinkommen und Vermögenswerten. Dennoch kann eine Kreditaufnahme im Ruhestand in bestimmten Situationen sinnvoll und machbar sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Rentner und Pensionäre können Kredite aufnehmen, sofern das Renteneinkommen die Kreditrate trägt und ausreichende Sicherheiten vorhanden sind.
- Im Ruhestand sollte die Gesamtlaufzeit eines Kredits auf die voraussichtliche Lebenserwartung abgestimmt sein.
- Im Todesfall gehen Kreditschulden auf die Erben über, daher sollte eine ausreichende Restschuldabsicherung bestehen.
Kreditaufnahme in der Phase Praxisabgabe und Ruhestand
Viele Ärzte im Ruhestand haben ein hohes Nettovermögen, aber möglicherweise temporären Liquiditätsbedarf, etwa für Renovierungen der Eigenimmobilie, Reisen oder unvorhergesehene Ausgaben. Eine Kreditaufnahme kann in diesen Fällen sinnvoller sein als die Auflösung von Kapitalanlagen zu ungünstigen Kursen.
Banken prüfen bei Rentnern die monatliche Rente (Versorgungswerk, gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge), vorhandene Immobilien als Sicherheiten und die Gesamtverschuldung. Bei einer monatlichen Versorgungsrente von 4.500 Euro und einer Eigenimmobilie als Sicherheit sind Ratenkredite von 50.000 bis 100.000 Euro in vielen Fällen genehmigungsfähig.
Für Immobilieninvestitionen im Ruhestand bieten sich Rentnerdarlehen an, die auf das tatsächliche Alter abgestimmt sind. Bei einem 68-Jährigen mit 20 Jahren statistischer Lebenserwartung sind Laufzeiten bis 80 oder 85 Jahren darstellbar, wenn die monatliche Belastung tragbar ist.
Worauf Ärzte in der Phase Praxisabgabe besonders achten sollten
Ein häufig vergessener Aspekt ist die Absicherung von Kreditschulden im Ruhestand: Bei Tod des Kreditnehmers gehen Schulden auf die Erben über. Ärzteversichert empfiehlt, bei relevanten Kreditsummen eine Restschuldversicherung zu prüfen, auch wenn deren Kosten im Alter höher sind als in jüngeren Jahren.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein verbreiteter Fehler ist die Aufnahme eines Kredits im Ruhestand ohne Rücksicht auf die Gesamtlaufzeit: Wenn die Kreditlaufzeit über die statistische Lebenserwartung hinausreicht, entstehen potenzielle Probleme für die Erben. Ein zweiter Fehler ist die Aufnahme eines teuren Konsumentenkredits, obwohl eine günstigere Eigenkapitalentnahme aus langfristigen Anlagen möglich wäre.
Fazit
Kreditaufnahmen im Ruhestand sind möglich, aber sollten mit Bedacht und im Verhältnis zum Gesamtvermögen und zur Lebenssituation getroffen werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- BaFin – Verbraucherkreditrecht
- GDV – Restschuldversicherung
- Bundesministerium der Finanzen – Altersvorsorge und Kredit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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