Chefärzte bringen die klinische Erfahrung, das Netzwerk und die Führungskompetenz mit, die eine MVZ-Gründung erfolgreich machen. Der Schritt vom angestellten Leitungsarzt zum MVZ-Gründer erfordert aber erhebliche unternehmerische Vorbereitung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein MVZ kann von zugelassenen Ärzten, Krankenhäusern oder gemeinnützigen Trägern gegründet werden
  • Die Rechtsform GmbH ist bei MVZ am verbreitetsten und schützt das Privatvermögen der Gründer
  • Chefärzte benötigen für die Beteiligung am MVZ in der Regel einen Nebentätigkeitserlass des Arbeitgebers

MVZ-Gründung in der Phase Chefarzt

Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine fachübergreifende oder fachinterne Einrichtung, in der mindestens zwei Ärzte angestellt oder als Vertragsärzte tätig sind. Die Zulassung erfolgt über den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung. Als Gründer bringt ein Chefarzt typischerweise Facharztzulassungen und klinische Kompetenz mit, häufig kombiniert mit dem Interesse, eine spezialisierte Versorgungsstruktur aufzubauen.

Die häufigste Rechtsform für ein MVZ ist die GmbH. Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro, wovon bei Gründung mindestens die Hälfte einzuzahlen ist. Der Gesellschaftervertrag muss die Beteiligungsverhältnisse, die Geschäftsführung und das Ausscheiden von Gesellschaftern regeln. Da Chefärzte häufig noch parallel angestellt sind, ist eine sorgfältige Prüfung des Dienstvertrags notwendig, da viele Chefarztverträge Wettbewerbsverbote oder Nebentätigkeitsbeschränkungen enthalten.

Die laufenden Kosten eines MVZ mit drei bis fünf Ärztestellen und entsprechendem Personal liegen in der Regel zwischen 800.000 und 1,5 Millionen Euro jährlich. Eine solide Finanzierungsplanung mit mindestens sechs Monaten Liquiditätsreserve ist Grundvoraussetzung.

Worauf Chefärzte bei der MVZ-Gründung besonders achten sollten

Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers) ist für MVZ-Geschäftsführer unverzichtbar, da sie bei Managementfehlern haftet. Ärzteversichert begleitet MVZ-Gründungen von der Versicherungsplanung bis zum Abschluss aller notwendigen Policen, darunter Berufshaftpflicht für alle angestellten Ärzte, Betriebsunterbrechungsversicherung und Cyberversicherung.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das Gründen ohne schriftliche Auseinandersetzung mit dem Chefarztvertrag. Wettbewerbsverbote können die MVZ-Gründung im schlimmsten Fall rechtlich blockieren oder zu Schadensersatzansprüchen des bisherigen Arbeitgebers führen.

Ebenfalls kritisch ist die unzureichende Planung des Patientenzulaufs. Ein MVZ braucht eine klare Marktanalyse: Welche Patienten werden versorgt, welche Einweiser sind vorhanden, und wie stark ist die Konkurrenz im Einzugsgebiet?

Fazit

Die MVZ-Gründung als Chefarzt ist ein anspruchsvolles Projekt mit hohem Potenzial, das solide Vorbereitung und die richtigen Partner erfordert. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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