Eine MVZ-Gründung während der Elternzeit ist eine ungewöhnliche, aber nicht unmögliche Kombination. Sie erfordert erhebliche organisatorische Stärke und eine sehr klare Aufgabenverteilung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine MVZ-Gründung ist während der Elternzeit rechtlich möglich, aber zeitintensiv
  • Die MVZ-Gründung erfordert eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung und gesellschaftsrechtliche Strukturen
  • Versicherungsschutz und Haftungsfragen müssen von Beginn an professionell geregelt sein

MVZ-Gründung in der Phase Elternzeit

Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine fachübergreifende Einrichtung, in der mehrere Ärzte angestellt tätig sein können. Als Elternteil in Elternzeit eine MVZ-Gründung voranzutreiben ist theoretisch möglich, da die Elternzeit nur das Ruhen des eigenen Arbeitsverhältnisses bedeutet und selbstständige Tätigkeiten bis zu 30 Wochenstunden erlaubt sind.

Die Gründung eines MVZ erfordert eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung sowie eine gesellschaftsrechtliche Struktur (in der Regel GmbH oder GbR). Der Gründer muss nicht zwingend selbst als angestellter Arzt tätig sein, kann aber als Geschäftsführer fungieren. In dieser Funktion entstehen persönliche Haftungsrisiken, die durch eine D&O-Versicherung abgedeckt werden sollten.

Die Aufbauphase eines MVZ erfordert erhebliche Zeit und Energie, die in der Elternzeit begrenzt sind. Eine realistische Einschätzung der zeitlichen Kapazitäten ist deshalb entscheidend. Viele Ärzte nutzen die Elternzeit für die Vorbereitung der MVZ-Gründung, starten den aktiven Betrieb aber erst nach der Rückkehr in den Beruf.

Worauf Ärzte in Elternzeit besonders achten sollten

Eine MVZ-Gründung verändert den Versicherungsstatus erheblich: Neben der D&O-Versicherung werden Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht für angestellte Ärzte und ggf. eine Betriebsunterbrechungsversicherung benötigt. Ärzteversichert begleitet MVZ-Gründer von Anfang an mit einem vollständigen Versicherungspaket.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist die Unterschätzung des bürokratischen Aufwands einer MVZ-Gründung, der die Elternzeit erheblich belasten kann. Auch die fehlende Vereinbarung klarer Haftungs- und Entscheidungsregeln zwischen den Gründern kann zu Konflikten führen.

Fazit

Eine MVZ-Gründung in der Elternzeit ist möglich, erfordert aber außergewöhnliche Organisationsstärke und ein klares Konzept für die Aufteilung von Familien- und Gründungszeit. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

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