Viele etablierte Praxisinhaber denken nach fünf oder mehr Jahren Niederlassung über die Gründung oder Beteiligung an einem Medizinischen Versorgungszentrum nach. Dies ist ein strategischer Wachstumsschritt mit erheblichen unternehmerischen und rechtlichen Implikationen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die MVZ-Gründung erfordert eine GmbH oder Genossenschaft als Trägergesellschaft sowie eine Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung
  • Das unternehmerische Risiko steigt durch die MVZ-Gründung erheblich, was eine Anpassung des gesamten Versicherungsportfolios erfordert
  • Stille Reserven aus dem Einzelpraxisvermögen müssen beim Einbringen in das MVZ steuerlich sorgfältig behandelt werden

MVZ-Gründung in der Phase als etablierter Praxisinhaber

Ein Medizinisches Versorgungszentrum nach § 95 SGB V kann von Vertragsärzten, Krankenhäusern oder anderen Leistungserbringern gegründet werden. Der entscheidende Vorteil für etablierte Praxisinhaber ist die Möglichkeit, Nachwuchsärzte als angestellte Ärzte zu beschäftigen, Fachgebiete zu kombinieren und die Praxis auf mehrere Standorte auszudehnen. Die Zulassung läuft über die KV, die Trägergesellschaft muss zuerst im Handelsregister eingetragen werden.

Die Kosten einer MVZ-Gründung beginnen, ohne Praxisübernahme, bei rund 30.000 bis 50.000 Euro für Anwalts- und Beratungskosten, Registrierungsgebühren und Einrichtungskosten. Hinzu kommen laufende GmbH-Kosten für Buchhaltung, Steuerberatung und Jahresabschlüsse. Auf der Einnahmeseite bietet das MVZ aber erhebliche Skalierungseffekte: Durch mehrere angestellte Ärzte können Umsätze von über einer Million Euro jährlich erreicht werden.

Worauf etablierte Praxisinhaber bei der MVZ-Gründung besonders achten sollten

Die Haftung verlagert sich durch die GmbH-Struktur teilweise, aber nicht vollständig. Als Gesellschafter-Geschäftsführer haften Sie persönlich für pflichtwidrige Handlungen. Ärzteversichert empfiehlt, eine D&O-Versicherung (Directors & Officers) abzuschließen, die Geschäftsführer von Haftungsansprüchen aus Managementfehlern schützt. Zudem sollte die bestehende Berufshaftpflicht auf die neue Trägerstruktur ausgeweitet werden.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Viele MVZ-Gründer unterschätzen die Zeit, die das Gründungsverfahren in Anspruch nimmt: Zwischen erster Idee und tatsächlichem Praxisbetrieb im MVZ liegen oft zwölf bis achtzehn Monate. Außerdem werden steuerliche Fallstricke beim Einbringen der Einzelpraxis in die GmbH unterschätzt, was zu erheblichen unerwarteten Steuerzahlungen führen kann.

Fazit

Die MVZ-Gründung ist ein ambitionierter, aber gut planbarer Schritt für etablierte Praxisinhaber, der mit der richtigen juristischen, steuerlichen und versicherungstechnischen Begleitung gelingt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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