Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gewinnen als Organisationsform in der ambulanten Versorgung erheblich an Bedeutung. Als frisch approbierter Facharzt kann die Mitgründung oder Beteiligung an einem MVZ eine attraktive Alternative zur klassischen Einzelpraxis sein, die jedoch eigene rechtliche und wirtschaftliche Anforderungen stellt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein MVZ muss als juristische Person (GmbH, GbR etc.) organisiert sein und ärztlich geleitet werden
- Die Kassenärztliche Vereinigung erteilt die Zulassung für das MVZ, nicht für einzelne Ärzte
- Gesellschafter-Geschäftsführer haften je nach Rechtsform auch persönlich für Verbindlichkeiten
MVZ-Gründung in der Phase Facharzt
Seit der Reform des GKV-VStG und des TSVG ist die Zahl der MVZ in Deutschland auf über 4.000 gestiegen. Als Facharzt können Sie entweder ein eigenes MVZ gründen, sich an einem bestehenden beteiligen oder als angestellter Arzt einsteigen. Für die Gründung benötigen Sie mindestens zwei Ärzte, von denen mindestens einer einen Kassensitz einbringt.
Die Rechtsform ist meist eine GmbH, deren Stammkapital mindestens 25.000 Euro beträgt, wovon bei Gründung 12.500 Euro eingezahlt werden müssen. Hinzu kommen Kosten für die Praxisausstattung, ggf. Mietkaution und Betriebsmittelreserven. Das Finanzierungsvolumen für eine MVZ-Gründung liegt typischerweise bei 150.000 bis 500.000 Euro, abhängig von Fachrichtung und Ausstattungsstandard.
Wirtschaftlich bietet das MVZ Vorteile durch Skalierbarkeit: Mehrere Ärzte teilen sich Infrastruktur, Verwaltung und Materialkosten. Die durchschnittlichen Einnahmen je Arzt liegen im MVZ oft 15 bis 20 Prozent unter denen einer Einzelpraxis, werden aber durch geringere Overhead-Kosten und geringeres unternehmerisches Einzelrisiko ausgeglichen.
Worauf Fachärzte besonders achten sollten
Prüfen Sie vor der Gründung gründlich den Gesellschaftervertrag und die Haftungsregelungen. Ärzteversichert unterstützt Sie bei der Absicherung eines MVZ, von der Betriebshaftpflicht über die Praxisausfallversicherung bis hin zur D&O-Versicherung für Geschäftsführer.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Viele Fachärzte unterschätzen den Verwaltungsaufwand im MVZ und den Zeitbedarf für Geschäftsführungsaufgaben. Auch die unzureichende Regelung von Ausscheidungsszenarien im Gesellschaftervertrag ist ein häufiges Problem, das im Streitfall teuer werden kann.
Fazit
Die MVZ-Gründung bietet Fachärzten eine interessante Perspektive, erfordert aber solide rechtliche und wirtschaftliche Vorbereitung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – MVZ
- Bundesärztekammer – Ambulante Versorgung
- Gesetze im Internet – § 95 SGB V
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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