Ein Medizinisches Versorgungszentrum kann auch im Rahmen der Praxisabgabe eine attraktive Option sein. Wer die Praxis in ein MVZ überführt, kann die Zulassung sichern, einen Gesellschafter einbinden und trotzdem noch zeitweise mitarbeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Umwandlung einer Praxis in ein MVZ ist nach § 95 SGB V möglich und erlaubt die Einbindung weiterer Ärzte
  • Der abgebende Arzt kann als angestellter Arzt im MVZ weiterarbeiten und Einkünfte erzielen
  • Die Zulassung bleibt im MVZ erhalten, auch wenn der Gründer aufhört zu arbeiten

MVZ-Gründung in der Phase Praxisabgabe / Ruhestand

Viele Praxisinhaber stehen vor dem Problem, keinen geeigneten Nachfolger für die Einzelpraxis zu finden. Eine Lösung ist die Umwandlung in ein MVZ: Die Einzelpraxis wird in eine GmbH umgewandelt, die Kassenarztzulassung bleibt erhalten und wird auf das MVZ übertragen. Neue Ärzte können als Angestellte eingebunden werden, ohne eigene Zulassung zu benötigen.

Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro, wovon die Hälfte bei Gründung eingezahlt werden muss. Die Gründungskosten inklusive Notar, Handelsregistereintrag und Beratung liegen bei etwa 3.000 bis 8.000 Euro. Der administrative Aufwand steigt gegenüber der Einzelpraxis deutlich.

Für den abgebenden Arzt bietet das MVZ-Modell mehrere Vorteile: Er kann die Anteile an der MVZ-GmbH schrittweise an Nachfolger verkaufen, über mehrere Jahre Einkünfte aus dem MVZ erzielen und gleichzeitig steuerliche Gestaltungsspielräume nutzen. Der Anteilsverkauf unterliegt dem Halbeinkünfteverfahren, was die Steuerlast gegenüber einem normalen Praxisverkauf reduzieren kann.

Worauf Ärzte bei der Praxisabgabe besonders achten sollten

Die rechtlichen Anforderungen an ein MVZ sind komplex: Trägerberechtigung, Gesellschafterstruktur und Vergütungsmodelle für angestellte Ärzte müssen mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgestimmt werden. Ärzteversichert begleitet die versicherungsseitige Planung bei MVZ-Gründungen und stellt sicher, dass die Berufshaftpflicht, D&O und Praxisversicherung korrekt auf die neue Struktur umgestellt werden.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das Vergessen der Nachhaftungspolice. Wer seine Einzelpraxis schließt oder umwandelt, muss die Berufshaftpflicht noch mehrere Jahre aufrechterhalten, da Behandlungsschäden oft erst Jahre später geltend gemacht werden.

Ebenfalls problematisch: die Fehleinschätzung des administrativen Aufwands für ein MVZ. Wer im Ruhestand eigentlich weniger arbeiten möchte, unterschätzt die Managementanforderungen einer GmbH-Struktur.

Fazit

Die MVZ-Gründung als Praxisabgabemodell ist eine attraktive Option für gut aufgestellte Praxen, erfordert aber sorgfältige Planung. Wer die Struktur richtig aufbaut, sichert die Versorgung und erzielt noch Jahre lang Einkünfte. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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