Der Wiedereinstieg nach einer Pause, beispielsweise nach Elternzeit, längerer Krankheit oder einem Auslandsaufenthalt, bietet die Chance, die Karriere strukturell neu auszurichten. Die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) ist dabei eine attraktive Option für Ärzte, die eigenverantwortlich tätig sein möchten, aber nicht die alleinige Praxisverantwortung übernehmen wollen. Die Verbindung von unternehmerischer Freiheit und abgesichertem Anstellungsmodell macht das MVZ besonders interessant.

Das Wichtigste in Kürze

  • MVZ-Gründung erfordert mindestens einen zugelassenen Vertragsarzt als Anstellungsvoraussetzung
  • Rechtsformen GmbH, gGmbH oder GbR möglich, mit unterschiedlichen Haftungskonsequenzen
  • Wiedereinstieg über MVZ ermöglicht graduelle Belastungssteigerung und Teamarbeit

MVZ-Gründung in der Phase Wiedereinstieg

Ein MVZ nach § 95 SGB V kann von zugelassenen Ärzten, Krankenhäusern oder gemeinnützigen Trägern gegründet werden. Für Ärzte im Wiedereinstieg ist das MVZ besonders attraktiv, wenn sie die eigene Niederlassung als zu risikoreich empfinden, aber dennoch eine führende Rolle einnehmen möchten. Im MVZ können Ärzte angestellt tätig sein und trotzdem an der Leitung beteiligt werden.

Finanziell erfordert eine MVZ-Gründung Startkapital für Praxisausstattung, Miete, Personal und laufende Betriebskosten. Typische Anlaufkosten liegen bei 100.000 bis 400.000 Euro je nach Fachrichtung und Standort. Bankfinanzierungen sind möglich, aber erfordern ein tragfähiges Businessplan und eine realistische Patientenprognose. Förderprogramme für Neugründungen in unterversorgten Gebieten können die Eigenkapitallast reduzieren.

Bei der Rechtsformwahl empfiehlt sich für die meisten MVZs die GmbH, da sie die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Die Kosten für Rechtsanwalt, Notar und Handelsregistereintragung betragen einmalig 2.000 bis 5.000 Euro. Eine steuerliche Beratung ist zwingend notwendig, da MVZs je nach Umsatzstruktur gewerbesteuer- und umsatzsteuerpflichtig sein können.

Worauf Ärzte im Wiedereinstieg besonders achten sollten

Ärzte im Wiedereinstieg sollten beim MVZ besonders auf eine solide Finanzplanung, ausreichende Anlaufkapital-Reserve und die korrekte vertragsarztrechtliche Gestaltung achten. Ärzteversichert empfiehlt eine umfassende Praxis- und Betriebshaftpflichtversicherung, eine Betriebsunterbrechungsversicherung sowie eine angepasste BU-Versicherung für die Anlaufphase des MVZ.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Typische Fehler bei der MVZ-Gründung sind eine Unterkapitalisierung in der Aufbauphase, zu optimistische Patientenzahlprognosen und das Vernachlässigen der vertragsarztrechtlichen Genehmigungszeiten, die sechs bis zwölf Monate betragen können.

Fazit

Eine MVZ-Gründung beim Wiedereinstieg ist anspruchsvoll, bietet aber erhebliche Gestaltungsfreiheit und langfristige Perspektiven. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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