Chefärzte üben häufig Nebentätigkeiten aus: Gutachtertätigkeit, Referenten- und Vortragsleistungen, Industriekooperationen oder Praxisstunden außerhalb der Klinik. Diese Tätigkeiten müssen korrekt angemeldet, versteuert und versicherungsrechtlich abgesichert werden. Eine fehlende Genehmigung kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nebentätigkeit von Chefärzten erfordert in der Regel Genehmigung des Arbeitgebers
  • Einnahmen aus Nebentätigkeit sind als Selbstständige Einkünfte zu versteuern
  • Berufshaftpflicht muss Nebentätigkeiten explizit umfassen

Nebentätigkeit in der Phase Chefarzt

Der Dienstvertrag eines Chefarztes enthält in der Regel eine Klausel, die Nebentätigkeiten unter Genehmigungsvorbehalt des Arbeitgebers stellt. Das bedeutet, dass jede regelmäßige oder wirtschaftlich bedeutende Nebentätigkeit schriftlich beim Krankenhausträger angezeigt und genehmigt werden muss. Gutachtentätigkeiten für Gerichte, Versicherungen oder Rentenversicherungsträger sind typischerweise genehmigungsfähig, wenn sie den Hauptberuf nicht beeinträchtigen.

Steuerlich sind Einnahmen aus Nebentätigkeiten als freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte zu versteuern. Gutachterhonorar, Referentenhonorare und Beratungsvergütungen werden als sonstige Einkünfte oder Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erfasst. Betriebsausgaben für die Nebentätigkeit, also Reisekosten, Fachliteratur und Homeoffice-Anteile, können steuerlich abgesetzt werden. Eine Umsatzsteuerpflicht entsteht ab 22.000 Euro Jahresumsatz aus der Nebentätigkeit.

Versicherungsrechtlich ist besondere Sorgfalt gefragt: Die reguläre Arztberufshaftpflicht des Krankenhauses deckt in der Regel nur die dort ausgeübten Tätigkeiten ab. Gutachtertätigkeiten, ärztliche Beratungsleistungen und Fremdpraxistätigkeiten erfordern eine eigene oder erweiterte Berufshaftpflichtabsicherung. Auch eine D&O-Versicherung greift nicht für private Nebentätigkeiten außerhalb des Krankenhauses.

Worauf Chefärzte besonders achten sollten

Chefärzte sollten jede Nebentätigkeit beim Arbeitgeber anmelden und versicherungsrechtlich absichern. Ärzteversichert prüft, ob bestehende Policen Nebentätigkeiten abdecken, und empfiehlt ergänzende Bausteine für Gutachtertätigkeiten und Industriekooperationen.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Typische Fehler sind das Ausüben von Nebentätigkeiten ohne Genehmigung des Arbeitgebers sowie die fehlerhafte Annahme, die Klinikhaftpflicht decke auch private Nebentätigkeiten ab.

Fazit

Nebentätigkeiten als Chefarzt bieten attraktive Zusatzeinkommen, müssen aber korrekt gemeldet, versteuert und abgesichert sein. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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