Während der Elternzeit sind Nebentätigkeiten grundsätzlich erlaubt, müssen aber bestimmte Grenzen einhalten, damit das Elterngeld erhalten bleibt. Ärzte sollten die geltenden Regelungen genau kennen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nebentätigkeiten während der Elternzeit sind bis zu 30 Wochenstunden erlaubt, ohne das Elterngeld zu verlieren
- Höhere Nebeneinkünfte können das Basiselterngeld reduzieren
- Ärztliche Nebentätigkeiten bedürfen weiterhin der Genehmigung des Hauptarbeitgebers
Nebentätigkeit in der Phase Elternzeit
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) erlaubt Nebentätigkeiten während der Elternzeit in einem Umfang von bis zu 30 Wochenstunden. Wer diese Grenze überschreitet, verliert den Elterngeldanspruch für diesen Monat. Ärzte, die zum Beispiel als Vertretungsarzt, Gutachter oder in einer anderen ärztlichen Tätigkeit arbeiten, können also in der Elternzeit zusätzlich verdienen, solange die Stundenzahl eingehalten wird.
Das erzielte Einkommen aus der Nebentätigkeit beeinflusst die Höhe des Basiselterngelds, wenn dieses nicht ohnehin bereits das Maximum von 1.800 Euro erreicht hat. Wer in der Elternzeit monatlich 2.000 Euro netto aus einer Nebentätigkeit verdient, hat deutlich höhere Einnahmen als das Elterngeld alleine, muss aber sicherstellen, dass die Stundenzahl stimmt und die steuerlichen Meldepflichten erfüllt sind.
Für ärztliche Nebentätigkeiten während der Elternzeit gilt, dass diese dem Hauptarbeitgeber grundsätzlich weiterhin zu melden sind, sofern der Arbeitsvertrag dies vorsieht. Die Elternzeit ändert nichts an den vertraglichen Nebentätigkeitsregelungen. Außerdem sollte der Versicherungsschutz geprüft werden: Berufshaftpflicht für eigenständige ärztliche Tätigkeiten außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses muss separat sichergestellt sein.
Worauf Ärzte in Elternzeit besonders achten sollten
Wer plant, während der Elternzeit ärztlich tätig zu sein, sollte vorab prüfen, ob die bestehende Berufshaftpflicht des Arbeitgebers auch für diese Tätigkeiten gilt. In der Regel gilt sie das nicht. Ärzteversichert hilft dabei, eine passende eigenständige Berufshaftpflicht für die Elternzeittätigkeit zu finden.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Überschreiten der 30-Stunden-Grenze ohne Kenntnis der Konsequenzen für das Elterngeld. Auch die fehlende Meldung beim Arbeitgeber und an die Elterngeldstelle kann zu Rückforderungen führen.
Fazit
Nebentätigkeiten in der Elternzeit sind möglich und können das Einkommen aufbessern, erfordern aber genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Familie – BEEG Nebentätigkeit
- Gesetze im Internet – BEEG
- BMAS – Arbeitsrecht Elternzeit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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