Als etablierter Praxisinhaber bieten sich verschiedene Nebentätigkeiten an, die das Einkommen ergänzen und das fachliche Profil stärken. Von Gutachtertätigkeiten über Vorlesungen bis zur Industriekooperation, die Möglichkeiten sind vielfältig, aber rechtlich und steuerlich zu beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gutachtertätigkeiten für Gerichte, Versicherungen oder Krankenkassen bringen 100 bis 300 Euro je Stunde und können problemlos neben der Praxis ausgeübt werden.
  • Tätigkeiten für die pharmazeutische oder Medizintechnik-Industrie müssen transparent gemacht werden und unterliegen dem Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB).
  • Alle Nebeneinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit anzugeben.

Nebentätigkeit in der Phase Etablierter Praxisinhaber

Etablierte Praxisinhaber genießen hohes fachliches Ansehen und werden häufig für Gutachten, Fortbildungsveranstaltungen, Forschungskooperationen und Beratungstätigkeiten angefragt. Diese Nebentätigkeiten können das Jahreseinkommen um 20.000 bis 80.000 Euro ergänzen, wenn sie systematisch gepflegt werden.

Gutachtertätigkeiten sind die klassische Nebentätigkeit für niedergelassene Fachärzte: Ein ärztliches Gutachten für eine Versicherung wird mit 120 bis 200 Euro je Stunde vergütet, ein Gerichtsgutachten nach JVEG mit fixen Stundensätzen von 85 bis 125 Euro. Wer regelmäßig 2 bis 3 Gutachten pro Monat erstellt, erzielt 3.000 bis 8.000 Euro zusätzlich.

Für Tätigkeiten in der Industrie gelten seit 2016 strenge Regeln: Das Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen stellt die unzulässige Bevorzugung von Produkten als Gegenleistung für Vorteile unter Strafe. Legitim sind Honorarverträge für echte Dienstleistungen (Vortrag, Beratung, klinische Studie), die marktüblich vergütet und transparent dokumentiert werden.

Worauf etablierte Praxisinhaber besonders achten sollten

Nebeneinkünfte über 2.250 Euro jährlich führen zur Verpflichtung zur Einkommensteuervorauszahlung. Außerdem muss die Berufshaftpflichtversicherung Nebentätigkeiten außerhalb der eigenen Praxis explizit einschließen. Ärzteversichert überprüft auf Anfrage, ob bestehende Policen alle ausgeübten Tätigkeiten abdecken.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das mangelnde Vertragswerk bei Industriekooperationen: Mündliche Absprachen ohne schriftlichen Honorarvertrag sind im Nachhinein schwer nachzuweisen und können rechtliche Probleme verursachen. Ein zweiter Fehler ist das Vergessen der steuerlichen Erfassung von Nebeneinkünften, was zu Steuernachzahlungen führt.

Fazit

Nebentätigkeiten sind für etablierte Praxisinhaber eine attraktive Möglichkeit, Einkommen und Reputation zu stärken. Klare vertragliche Strukturen und steuerliche Sorgfalt sind dabei unerlässlich. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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