Fachärzte in Krankenhäusern üben häufig Nebentätigkeiten aus, von Gutachtertätigkeiten über Honorardienste bis hin zu akademischen Lehraufgaben. Diese zusätzlichen Einnahmequellen sind attraktiv, aber rechtlich und versicherungsseitig klar zu regeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Nebentätigkeit als angestellter Facharzt bedarf in der Regel der schriftlichen Genehmigung des Arbeitgebers
- Nebenverdienste über 410 Euro jährlich müssen in der Steuererklärung angegeben werden
- Ärztliche Nebentätigkeiten brauchen eigenen Haftpflichtschutz, wenn der Arbeitgeber nicht haftet
Nebentätigkeit in der Phase Facharzt
Als angestellter Facharzt hat man in der Regel einen Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsvertrag, der eine Nebentätigkeitsklausel enthält. Darin ist geregelt, ob und in welchem Umfang Nebentätigkeiten ohne Genehmigung erlaubt sind. Die meisten Krankenhäuser verlangen eine schriftliche Genehmigung, die dem Arbeitgeber ermöglicht, die zeitliche Belastung und potenzielle Interessenkonflikte zu prüfen.
Typische Nebentätigkeiten für Fachärzte sind: Gutachtertätigkeit für Gerichte, Versicherungen oder Behörden, Honorararzttätigkeit in anderen Kliniken oder Praxen, Lehrtätigkeit an Universitäten oder Ausbildungseinrichtungen, Beratertätigkeit für Pharmaunternehmen oder Medizinproduktehersteller.
Die steuerliche Behandlung richtet sich nach der Art der Tätigkeit. Gutachten und Lehraufträge sind Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Honorardienste in einem anderen Krankenhaus können je nach Vertragsgestaltung als Einkünfte aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit behandelt werden.
Worauf Fachärzte besonders achten sollten
Für jede ärztliche Nebentätigkeit muss der Haftpflichtschutz geklärt sein. Wer als Gutachter tätig ist, übt keine Behandlungstätigkeit aus und benötigt eine Berufshaftpflicht für Gutachter, nicht die übliche Behandlungshaftpflicht. Ärzteversichert prüft auf Anfrage, ob die bestehende Berufshaftpflicht die geplante Nebentätigkeit abdeckt oder ob eine Ergänzung notwendig ist.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Ausüben einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung des Arbeitgebers. Wer dabei erwischt wird, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung, da die Verletzung der Nebentätigkeitsklausel ein arbeitsrechtlich relevanter Verstoß ist.
Ebenfalls problematisch: das Vernachlässigen der steuerlichen Registrierungspflicht. Wer regelmäßig Honorare über 22.000 Euro jährlich erzielt, wird in der Regel umsatzsteuerpflichtig und muss ein Gewerbe anmelden, falls die Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird.
Fazit
Nebentätigkeiten als Facharzt sind eine sinnvolle Möglichkeit, Einkommen zu diversifizieren und neue Erfahrungen zu sammeln, solange die rechtlichen Grundlagen stimmen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Ärztliche Tätigkeit außerhalb der Anstellung
- Bundesfinanzministerium – Nebeneinkünfte und Umsatzsteuer
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Nebentätigkeitsrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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