Wer eine Praxis gründet und gleichzeitig noch eine Anstellungstätigkeit ausübt oder als Honorararzt Dienste übernimmt, muss die rechtlichen und steuerlichen Spielregeln kennen. Nebentätigkeiten sind erlaubt, müssen aber sorgfältig koordiniert werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Kassenarztzulassung erlaubt grundsätzlich Nebentätigkeiten, solange die Versorgungspflicht erfüllt wird
- Nebeneinkünfte sind separat steuerlich zu erfassen und erhöhen den Gesamtgewinn
- Eine gesonderte Haftpflichtversicherung für Nebentätigkeiten ist notwendig, wenn diese nicht von der Praxispolice gedeckt sind
Nebentätigkeit in der Phase Niederlassungsstart
In der Aufbauphase einer Praxis ist das Einkommen oft noch gering. Viele Ärzte gleichen dies durch Honorardienste aus, zum Beispiel als Notarzt, Belegarzt oder als Vertretungsarzt in anderen Praxen. Diese Tätigkeiten sind mit einer Kassenarztzulassung grundsätzlich vereinbar, aber es gibt Grenzen.
Die Kassenärztliche Vereinigung erwartet, dass der zugelassene Vertragsarzt seinen Versorgungsauftrag erfüllt. Wer zu viele externe Dienste übernimmt und dadurch in der eigenen Praxis weniger erreichbar ist, riskiert eine Überprüfung durch die KV. Als Faustformel gilt: Die Nebentätigkeit sollte weniger als 20 Stunden wöchentlich umfassen und darf nicht auf Kosten der Praxistätigkeit gehen.
Steuerlich werden Nebeneinkünfte als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit separat deklariert. Sie erhöhen den Gesamtgewinn und damit den Steuersatz. Wer im ersten Praxisjahr einen Gewinn von 80.000 Euro aus der Praxis und 20.000 Euro aus Honorardiensten erzielt, versteuert insgesamt 100.000 Euro.
Worauf Ärzte zum Niederlassungsstart besonders achten sollten
Die Haftpflichtversicherung muss alle ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten abdecken. Wenn Honorardienste in anderen Einrichtungen übernommen werden, sollte geprüft werden, ob diese Tätigkeit durch die eigene Praxis-Berufshaftpflicht gedeckt ist oder ob eine separate Police benötigt wird. Ärzteversichert klärt solche Fragen im Rahmen des Versicherungschecks zum Niederlassungsstart.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Übernehmen von Honorardiensten ohne Prüfung des Haftpflichtschutzes. Bei einem Behandlungsfehler im Honorardienst kann der Arzt persönlich haften, wenn der Auftraggeber keine ausreichende Versicherung hat.
Ebenfalls problematisch: das Vernachlässigen der Buchführungspflicht für Nebeneinkünfte. Wer Nebeneinkünfte nicht vollständig in der Steuererklärung angibt, riskiert Nachzahlungen und mögliche Steuerhinterziehungsvorwürfe.
Fazit
Nebentätigkeiten beim Niederlassungsstart sind ein sinnvolles Instrument zur Einkommensstabilisierung, müssen aber rechtlich und versicherungsseitig sauber aufgestellt sein. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Nebentätigkeiten zugelassener Vertragsärzte
- Bundesfinanzministerium – Nebeneinkünfte und Steuer
- GDV – Berufshaftpflicht für Nebentätigkeiten
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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