Als Oberarzt haben viele Ärzte erstmals die fachliche Autorität und die finanziellen Anreize, um Nebentätigkeiten auszuüben. Gutachtertätigkeit, Fortbildungsreferenten oder ärztliche Beratungen bieten lukrative Zusatzeinkommen, müssen aber sorgfältig geregelt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nebentätigkeiten als Angestellter bedürfen grundsätzlich der Genehmigung des Arbeitgebers
  • Einkünfte aus Nebentätigkeiten müssen in der Steuererklärung angegeben werden
  • Bei freiberuflicher Nebentätigkeit entsteht eine Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk für ärztliche Tätigkeiten

Nebentätigkeit in der Phase Oberarzt

Als angestellter Oberarzt sind Sie zunächst Ihrem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet, Nebentätigkeiten anzumelden und genehmigen zu lassen. Dies gilt insbesondere für ärztliche Tätigkeiten, die mit dem Klinikalltag konkurrieren könnten, zum Beispiel eine eigene Praxis oder Belegarzt-Tätigkeit. Viele Krankenhäuser haben hierzu klare Regelungen im Arbeitsvertrag.

Gutachtertätigkeiten für Gerichte, Versicherungen oder die Begutachtungsstellen der KBV sind die häufigste Form der Nebentätigkeit bei Oberärzten. Sie sind fachlich attraktiv und bieten ein Zusatzeinkommen von 100 bis 300 Euro je Stunde, je nach Art des Gutachtens. Da diese Tätigkeit freiberuflich ausgeübt wird, entstehen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die in der Steuererklärung unter Anlage S angegeben werden müssen.

Zu beachten ist auch die Versorgungswerk-Thematik: Wer als Arzt freiberuflich tätig ist, wird mit dem erzielten Einkommen ebenfalls pflichtbeitragspflichtig im ärztlichen Versorgungswerk. Der Beitragssatz entspricht in der Regel dem allgemeinen Rentenversicherungsbeitrag auf das freiberufliche Einkommen, wobei die genauen Regelungen je nach Versorgungswerk des jeweiligen Bundeslandes variieren.

Worauf Oberärzte besonders achten sollten

Eine Nebentätigkeit verändert den Versicherungsbedarf: Die bestehende Berufshaftpflichtversicherung über den Arbeitgeber gilt nicht für freiberufliche Tätigkeiten. Wer als Gutachter oder Referent tätig ist, benötigt eine eigene Haftpflichtversicherung für diese Tätigkeiten. Ärzteversichert berät zu passenden Lösungen.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das Unterlassen der Genehmigung beim Arbeitgeber, was im Konfliktfall arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann. Ebenso werden die steuerlichen Meldepflichten für Nebeneinkünfte oft vergessen oder zu spät wahrgenommen.

Fazit

Nebentätigkeiten bereichern die Karriere und das Einkommen von Oberärzten, erfordern aber klare rechtliche und steuerliche Regelungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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