Viele Ärzte im Ruhestand oder nach der Praxisabgabe möchten weiterhin medizinisch tätig bleiben, aber in reduziertem Umfang. Nebentätigkeiten als Gutachter, Vertretungsarzt oder medizinischer Berater ermöglichen eine aktive Berufsausübung ohne die Vollverantwortung einer eigenen Praxis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ärzte im Ruhestand können Nebentätigkeiten ausüben, ohne die Versorgungswerkrente zu gefährden, solange die Einkommensgrenze des Versorgungswerks nicht überschritten wird.
  • Beliebte Nebentätigkeiten für Ruhestandsärzte sind: Gutachtertätigkeit, Vertretungsarzttätigkeit in Praxen oder Kliniken sowie beratende Tätigkeiten für Versicherungen oder Pharmaunternehmen.
  • Für jede Art ärztlicher Nebentätigkeit muss die Approbation erhalten und die Berufshaftpflicht aktiv sein.

Nebentätigkeit in der Phase Praxisabgabe und Ruhestand

Der Übergang in den Ruhestand bedeutet für viele Ärzte keine vollständige Aufgabe der Berufstätigkeit. Die über Jahrzehnte erworbene medizinische Expertise ist weiterhin gefragt und wirtschaftlich wertvoll. Gleichzeitig erlaubt eine Teilzeittätigkeit, den Übergang aus dem Vollberuf sanft zu gestalten.

Gutachtertätigkeiten sind für erfahrene Ruhestandsärzte besonders attraktiv: Das Honorar für ärztliche Gutachten nach GOÄ ist gut, die Arbeit erfolgt überwiegend schreibtischbasiert und ohne Patientenbehandlung, und die Haftungsrisiken sind geringer als in der aktiven klinischen Tätigkeit.

Wer als Vertretungsarzt in Praxen oder Kliniken tätig ist, erhält typischerweise 60 bis 120 Euro pro Stunde als Honorar. Für maximal 40 bis 60 Stunden monatlich ist das ein attraktives Zusatzeinkommen, ohne den Ruhestandsstatus zu gefährden.

Versorgungswerke haben individuelle Regelungen zum Hinzuverdienst neben der laufenden Rente. Viele Versorgungswerke erlauben den Hinzuverdienst bis zu einer bestimmten Grenze ohne Rentenkürzung. Diese Grenze sollte vor Aufnahme der Nebentätigkeit beim zuständigen Versorgungswerk erfragt werden.

Worauf Ärzte in der Phase Praxisabgabe besonders achten sollten

Mit jeder ärztlichen Nebentätigkeit besteht Haftpflichtrisiko. Wer nach der Praxisabgabe noch medizinisch tätig ist, muss die Berufshaftpflicht aktiv halten. Ärzteversichert unterstützt bei der Auswahl eines Versicherungsschutzes, der den reduzierten Tätigkeitsumfang im Ruhestand angemessen und kosteneffizient abbildet.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze des Versorgungswerks ohne vorherige Berechnung, was zu Rentenkürzungen führt. Ein zweiter Fehler ist das Betreiben von Nebentätigkeiten ohne aktive Berufshaftpflicht, weil die Praxis bereits abgegeben und die Versicherung gekündigt wurde.

Fazit

Nebentätigkeiten im Ruhestand ermöglichen es, das medizinische Wissen weiterzugeben und ein Zusatzeinkommen zu erzielen, ohne die Rentenansprüche zu gefährden. Eine sorgfältige Prüfung der Versorgungswerkregelungen ist dabei essenziell. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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