Beim Niederlassungsstart fließt nahezu alles vorhandene Eigenkapital in die Praxis. Das Anlegen eines ausreichenden Notgroschens für private und betriebliche Unvorhergesehenheiten wird daher häufig vernachlässigt, ist aber für die Stabilität in der Anlaufphase entscheidend.
Das Wichtigste in Kürze
- Privat sollten mindestens drei bis sechs Nettomonatsgehälter als Notgroschen verfügbar sein
- Für die Praxis empfiehlt sich zusätzlich eine betriebliche Liquiditätsreserve von drei Monatsumsätzen
- Der Notgroschen muss vom investierten Praxiskapital getrennt auf einem Tagesgeldkonto gehalten werden
Notgroschen in der Phase Niederlassungsstart
Beim Start einer eigenen Praxis sind zwei getrennte Liquiditätsreserven notwendig: eine private und eine betriebliche. Privat müssen Lebenshaltungskosten für die erste Zeit nach der Niederlassung abgedeckt werden, in der KV-Abrechnungen noch nicht eingegangen sind. Der erste Abrechungszeitraum endet erst nach einem Quartal, und die Auszahlung erfolgt mit weiterer Verzögerung.
Betrieblich benötigt die neue Praxis eine Liquiditätsreserve für unvorhergesehene Ausgaben: Reparaturen an Geräten, Notfallreparaturen an den Praxisräumen oder kurzfristiger Mehrpersonalbedarf. Eine Empfehlung ist eine betriebliche Reserve von drei Monatsumsätzen, also bei einem geplanten Monatsumsatz von 30.000 Euro rund 90.000 Euro.
Die Trennung von privaten und betrieblichen Mitteln ist steuerlich und rechtlich zwingend. Mischen Sie nie privates und betriebliches Geld auf denselben Konten. Führen Sie separate Geschäftskonten für die Praxis und halten Sie den privaten Notgroschen auf einem eigenen Tagesgeldkonto.
Worauf Ärzte beim Niederlassungsstart besonders achten sollten
Kalkulieren Sie den Notgroschen bereits in Ihrer Praxisfinanzierung als festen Bestandteil ein. Ärzteversichert empfiehlt, den Notgroschen als ersten Posten zu sichern, bevor Investitionen in Praxisausstattung oder Marketing getätigt werden.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Viele Praxisgründer unterschätzen die Anlaufphase und verbrauchen den Notgroschen bereits in den ersten Monaten. Außerdem wird der betriebliche Notgroschen häufig mit dem Praxisfinanzierungskredit vermischt.
Fazit
Ein gut dimensionierter privater und betrieblicher Notgroschen ist die wichtigste Sicherheitsreserve beim Niederlassungsstart. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Niederlassungsberatung
- Bundesärztekammer – Praxisgründung
- Bundesfinanzministerium – Unternehmensfinanzierung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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