Eine Praxisabgabe in der Elternzeit ist zwar selten, aber möglich, wenn persönliche Umstände oder neue Lebenspläne eine Neubewertung der ärztlichen Selbstständigkeit erfordern. Die Kombination aus Elternzeit und Abgabeprozess erfordert besondere organisatorische Sorgfalt und eine klare zeitliche Planung.
Das Wichtigste in Kürze
- Praxisabgabe ist während der Elternzeit rechtlich möglich, aber organisatorisch herausfordernd
- KV-Zulassung muss durch Nachfolger übernommen oder zurückgegeben werden
- Steuerliche Auswirkungen des Abgabeerlöses im Elternzeit-Jahr berechnen
Praxisabgabe in der Phase Elternzeit
In der Elternzeit wird das Elterngeld auf Basis des Einkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet. Ein Praxisabgabeerlös, der im Elterngeldbemessungszeitraum eingeht, wird als Einkommen berücksichtigt und kann das Elterngeld erhöhen. Diese Besonderheit sollte bei der Timing-Planung des Abgabeprozesses beachtet werden.
Die Praxisabgabe während der Elternzeit erfordert eine Vertretung oder einen Praxisvertreter, der die Patientenversorgung während des Abgabeprozesses aufrecht erhält. Der KV-Zulassung muss ein geordneter Übergabeprozess folgen: Entweder übernimmt der Käufer die Zulassung, oder sie wird zurückgegeben, was eine Wartezeit für den Nachfolger bedeutet.
Steuerlich ist der Praxisabgabeerlös im Jahr der Abgabe einkommensteuerpflichtig. Wer in der Elternzeit mit reduziertem Einkommen abgibt, profitiert möglicherweise von einem günstigeren durchschnittlichen Steuersatz auf den Abgabeerlös. Ein Steuerberater sollte die optimale Timing-Entscheidung zwischen Abgabe vor, während oder nach der Elternzeit durchrechnen.
Worauf Ärzte in der Elternzeit besonders achten sollten
Ärzte, die in der Elternzeit ihre Praxis abgeben, sollten alle laufenden Versicherungen der Praxis auf den Übergabezeitpunkt abstimmen. Ärzteversichert unterstützt bei der Koordination aller Praxisversicherungen im Abgabeprozess und stellt sicher, dass keine Nachschusspflichten nach der Abgabe entstehen.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Typische Fehler sind eine fehlende Vertretungsregelung für die Praxis während des Abgabeprozesses sowie die mangelnde steuerliche Planung des Abgabeerlöses im Elterngeldbemessungszeitraum.
Fazit
Eine Praxisabgabe in der Elternzeit ist möglich, erfordert aber besondere Sorgfalt und klare Planungsschritte. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Praxisvertretung und Übergabe
- Bundesfinanzministerium – Abgabeerlös und Steuern
- Gesetze im Internet – BEEG
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →