Eine Praxisabgabe als Facharzt kann aus verschiedenen Gründen erfolgen: Karrierewechsel in die Klinik, Umzug, Gesundheitsprobleme oder der Wechsel in ein MVZ. Unabhängig vom Grund ist eine strukturierte Abgabe wichtig, um den Praxiswert zu realisieren und die Kontinuität der Patientenversorgung zu sichern.
Das Wichtigste in Kürze
- Praxisabgabe erfordert frühzeitige Bewertung, Nachfolgersuche und rechtliche Vertragsgestaltung
- Steuerlicher Freibetrag nach § 16 EStG nur für Ärzte über 55 oder dauerhaft erwerbsgemindert
- Patientenstamm als wesentlicher Wertfaktor muss durch Einarbeitungszeit gesichert werden
Praxisabgabe in der Phase Facharzt
Als Facharzt, der die Praxis noch vor dem Renteneintrittsalter abgibt, gelten besondere steuerliche Bedingungen. Der Freibetrag nach § 16 EStG von 45.000 Euro für Praxisabgaben steht nur Ärzten über 55 Jahren oder dauerhaft Erwerbsgeminderten zu. Für jüngere Fachärzte ist der Abgabeerlös grundsätzlich in voller Höhe einkommensteuerpflichtig, was bei einem Praxiswert von 200.000 bis 400.000 Euro eine erhebliche Steuerlast bedeuten kann.
Steuerliche Gestaltungsoptionen bestehen dennoch: Die Verteilung des Kaufpreises auf mehrere Jahre durch eine Ratenzahlung kann die progressive Besteuerung reduzieren. Eine sorgfältige Zuordnung des Kaufpreises auf Praxisinventar (sofort steuerpflichtig), Goodwill (einmalig besteuert) und ggf. Praxisimmobilien (andere steuerliche Behandlung) kann den effektiven Steuersatz optimieren.
Der Praxiswert hängt bei einem Facharzt wesentlich vom Patientenstamm, der Qualität der Geräteausstattung und dem EBM-Leistungsvolumen ab. Eine externe Praxisbewertung durch einen auf Arztpraxen spezialisierten Berater ist Voraussetzung für einen fairen Kaufpreisansatz. Käufer akzeptieren in der Regel Bewertungen nach anerkannten Methoden wie dem modifizierten Ertragswertverfahren.
Worauf Fachärzte besonders achten sollten
Fachärzte sollten die Praxisabgabe mindestens 18 bis 24 Monate im Voraus planen und einen Steuerberater und einen auf Arztrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Ärzteversichert empfiehlt, parallel zur Abgabe die Versicherungsverträge zu kündigen oder zu übertragen und keine unnötigen Policen für die Zeit nach der Abgabe weiterlaufen zu lassen.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Typische Fehler sind eine überhastete Abgabe ohne ausreichende Vorbereitung, das Fehlen einer Bewertung und das unkritische Akzeptieren von Angeboten deutlich unter dem Marktwert.
Fazit
Eine Praxisabgabe als Facharzt ist eine große Transaktion, die sorgfältige steuerliche und rechtliche Planung erfordert. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Praxisbörse und Nachfolge
- Bundesfinanzministerium – § 16 EStG
- Bundesärztekammer – Praxisabgabe
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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