Wer eine Praxis übernimmt, trifft nicht nur auf einen neuen Arbeitsplatz, sondern auch auf eine Praxisabgaberegelung, die zahlreiche rechtliche und finanzielle Aspekte umfasst. Zum Niederlassungsstart ist es entscheidend, alle vertraglichen Vereinbarungen mit dem Abgeber zu verstehen und die Übergangsbedingungen klar zu regeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Praxisabgabevertrag muss alle Vermögensgegenstände, Patientenstamm und laufende Verträge abbilden
- Einarbeitungszeit mit Abgeber erhöht Patientenbindung erheblich
- Rechtliche und steuerliche Prüfung des Kaufvertrags durch externe Berater ist Pflicht
Praxisabgabe in der Phase Niederlassungsstart
Beim Niederlassungsstart durch Praxisübernahme wird ein Kaufvertrag geschlossen, der den Praxiswert, die Übernahme von Patientendaten und laufenden Verträgen sowie die Modalitäten der Einarbeitung regelt. Der Praxiswert setzt sich aus dem Substanzwert (Geräte, Einrichtung, IT) und dem immateriellen Goodwill (Patientenstamm, Lage, Ruf der Praxis) zusammen. Für eine allgemeinärztliche Praxis mit 1.200 Stammkontakten pro Quartal sind Kaufpreise von 100.000 bis 300.000 Euro marktüblich.
Für den Nachfolger ist eine Einarbeitungszeit mit dem Abgeber von drei bis sechs Monaten ideal. In dieser Phase werden Patienten dem neuen Arzt vorgestellt, Mitarbeiterbindung gestärkt und Praxisabläufe übergeben. Viele Patienten bleiben eher in der Praxis, wenn sie den Wechsel als sanft und persönlich erleben. Ohne Einarbeitungszeit kann bis zu einem Drittel des Patientenstamms zur Konkurrenz abwandern.
Vertragsrechtlich sollte ein Fachanwalt für Arztrecht und ein Steuerberater den Kaufvertrag prüfen. Kritische Punkte sind Gewährleistungsausschlüsse für Altschulden, Laufzeiten von Mietverträgen, Personalübernahme und eventuelle Wettbewerbsklauseln des Abgebers. Eine zu strikte Wettbewerbsklausel kann den Abgeber daran hindern, in der Nähe wieder tätig zu werden, was für den Käufer wertlos sein kann, wenn der Abgeber ohnehin in den Ruhestand geht.
Worauf Ärzte beim Niederlassungsstart besonders achten sollten
Ärzte beim Niederlassungsstart sollten alle laufenden Versicherungsverträge der übernommenen Praxis prüfen und entscheiden, welche weitergeführt und welche durch neue Policen ersetzt werden sollen. Ärzteversichert führt einen vollständigen Versicherungscheck der übernommenen Praxis durch und optimiert den Schutz für den neuen Inhaber.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Typische Fehler sind die Unterschätzung des Goodwillverlustes bei fehlender Einarbeitungszeit und das unkritische Übernehmen veralteter oder überteuerte Versicherungsverträge des Abgebers.
Fazit
Eine gut geregelte Praxisabgabe zum Niederlassungsstart schafft die Grundlage für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Praxisübergabe
- Bundesärztekammer – Niederlassung
- Gesetze im Internet – Ärzte-ZV
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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