Für Oberärzte liegt die eigene Praxisabgabe oft noch in der Zukunft, doch wer später eine Praxis erfolgreich übergeben möchte, legt die Grundlagen dafür bereits jetzt. Frühzeitige Planung sichert einen fairen Praxiswert und eine geordnete Übergabe.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Praxiswert hängt direkt von Patientenstamm, Umsatzentwicklung und Standortattraktivität ab und sollte regelmäßig aktualisiert werden.
- Nachhaftungsrisiken aus früherer Behandlungstätigkeit bestehen auch nach der Abgabe fort, eine ausreichende Berufshaftpflicht ist unerlässlich.
- Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger dauert im Schnitt zwei bis vier Jahre.
Praxisabgabe in der Phase Oberarzt
Als Oberarzt mit dem Ziel der späteren Niederlassung ist die Praxisabgabe ein strategisches Langfristthema. Praxen erzielen am Markt typischerweise Kaufpreise zwischen dem Ein- und Zweifachen des Jahresumsatzes, wobei spezialisierte Praxen in Fachgebieten mit hohem Privatpatientenanteil deutlich höhere Multiplikatoren erreichen. Für eine Praxis mit einem Jahresumsatz von 600.000 Euro bedeutet das Verkaufserlöse zwischen 600.000 und 1,2 Millionen Euro.
Steuerlich lohnt es sich, den Veräußerungsgewinn frühzeitig zu planen: Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr oder bei dauerhafter Berufsunfähigkeit greift nach Paragraph 18 EStG ein Freibetrag von 45.000 Euro und ein ermäßigter Steuersatz auf den verbleibenden Gewinn. Wer Praxisvermögen systematisch von Privatvermögen trennt, schafft außerdem klare Verhältnisse für Käufer und Steuerberater.
Ein weiteres Thema für angehende Praxisinhaber in der Oberarztphase: der Aufbau strukturierter Patientendokumentation und Qualitätsmanagementsysteme, die den Wert einer späteren Praxis erhöhen und die Übergabe erleichtern.
Worauf Oberärzte besonders achten sollten
Die Nachhaftung bei ärztlichen Behandlungsfehlern betrifft auch Leistungen, die vor der Praxisabgabe erbracht wurden. Ärzteversichert empfiehlt, den Versicherungsschutz bei der Berufshaftpflicht auf diesen Aspekt hin zu prüfen, denn viele Basisverträge decken die Nachhaftungsphase nicht ausreichend ab. Außerdem sollte die Übergaberegelung für laufende Behandlungsverträge schriftlich fixiert werden.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein verbreiteter Fehler ist das Fehlen einer Nachfolgeregelung: Wer die Praxisübergabe zu spät angeht, findet häufig keinen geeigneten Käufer und riskiert einen erheblichen Wertverlust. Ein zweiter Fehler ist die Vernachlässigung des Praxiswertgutachtens: Ohne aktuelle Bewertung wird der Kaufpreis oft unter Wert verhandelt. Außerdem unterschätzen viele die Bedeutung des Praxisimages und der Online-Präsenz für die Nachfolgersuche.
Fazit
Die Praxisabgabe gelingt, wer frühzeitig plant, den Praxiswert systematisch aufbaut und die steuerliche Gestaltung nicht dem Zufall überlässt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Niederlassung und Abgabe
- Bundesärztekammer – Praxisabgabe
- Gesetze im Internet – EStG §18
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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