Die Praxisabgabe ist einer der bedeutendsten finanziellen Vorgänge im Berufsleben eines niedergelassenen Arztes. Eine gut geplante Übergabe sichert nicht nur den Fortbestand der Patientenversorgung, sondern legt auch den Grundstein für eine finanzielle sorgenfreie Ruhestandsphase.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Praxiswert setzt sich aus materiellem und immateriellem Wert zusammen und beträgt häufig das 0,5- bis 1,5-fache des Jahresumsatzes
  • Steuerliche Vergünstigungen nach § 18 EStG können die Steuerlast erheblich senken
  • Eine frühzeitige Nachfolgeplanung von mindestens drei bis fünf Jahren ist empfehlenswert

Praxisabgabe in der Phase Praxisabgabe / Ruhestand

Der Verkauf einer Arztpraxis folgt eigenen Regeln. Der Praxiswert wird nach dem modifizierten Ertragswertverfahren berechnet, wobei der immaterielle Wert (Goodwill) den Patientenstamm, die Lage und den Ruf der Praxis widerspiegelt. Bei einer Einzelpraxis mit einem Jahresumsatz von 400.000 Euro kann der Verkaufspreis realistisch zwischen 80.000 und 400.000 Euro liegen. Für Gemeinschaftspraxen und MVZ gelten andere Maßstäbe.

Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsgewinns ist komplex: Ärzte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, können einen Freibetrag von 45.000 Euro (§ 16 Abs. 4 EStG) in Anspruch nehmen. Zudem besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den ermäßigten Steuersatz nach § 34 EStG zu nutzen, was die Steuerlast auf den Veräußerungsgewinn deutlich reduziert. Eine frühzeitige Abstimmung mit einem auf Ärzte spezialisierten Steuerberater ist unerlässlich.

Parallel zur steuerlichen Planung sollte die Rentenphase vorbereitet werden. Versorgungswerk-Leistungen, private Rentenverträge und der Erlös aus dem Praxisverkauf müssen koordiniert werden. Viele Ärzte unterschätzen, wie lange die eigentliche Übergabe dauert: Von der ersten Suche nach einem Nachfolger bis zur vollständigen Übergabe vergehen häufig zwei bis fünf Jahre.

Worauf Praxisinhaber im Ruhestand besonders achten sollten

Beginnen Sie die Nachfolgeplanung spätestens fünf Jahre vor dem gewünschten Ruhestandsdatum. Ärzteversichert hilft Ihnen dabei, den Versicherungsschutz während der Übergabephase zu überprüfen und rechtzeitig zu beenden oder anzupassen, etwa die Berufshaftpflicht, die bis zur tatsächlichen Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit laufen muss.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist die Unterbewertung der eigenen Praxis, etwa weil kein professionelles Gutachten eingeholt wird. Ebenfalls kritisch: die Vernachlässigung der Patientenübergabe, die rechtlich klar geregelt sein muss. Schließlich übersehen viele Ärzte die nachlaufenden Berufshaftpflichtrisiken für Behandlungen, die vor der Übergabe stattfanden.

Fazit

Eine strukturierte Praxisabgabe schützt Ihren Ruhestand finanziell und rechtlich. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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