Für niedergelassene Ärzte in der Elternzeit laufen die Praxiskosten und Darlehensraten weiter, während das Einkommen deutlich gesunken ist. Eine proaktive Kommunikation mit der finanzierenden Bank und eine klare Liquiditätsplanung verhindern finanzielle Engpässe.
Das Wichtigste in Kürze
- Praxisdarlehen laufen in der Elternzeit weiter und müssen bedient werden
- Banken bieten bei rechtzeitiger Anfrage häufig Tilgungsaussetzungen an
- Liquiditätsplanung für die Elternzeit muss Praxiskosten einschließen
Praxisfinanzierung in der Phase Elternzeit
Als niedergelassener Arzt in der Elternzeit oder Teilzeit sinkt das Praxiseinkommen erheblich, während die Praxiskosten, also Miete, Personalkosten, Leasing und Darlehensraten, weiterlaufen. Für eine Praxis mit monatlichen Fixkosten von 8.000 Euro und einem laufenden Investitionsdarlehen von 600 Euro monatlich ergibt sich eine monatliche Mindestbelastung von 8.600 Euro, die auch während der Elternzeit gedeckt sein muss.
Eine Tilgungsaussetzung für laufende Praxisdarlehen ist bei vielen Banken auf Antrag möglich. Die Bank friert die Tilgungszahlung für die Dauer der Elternzeit ein und verlängert entsprechend die Laufzeit des Darlehens. Die Zinsen laufen weiter. Eine schriftliche Anfrage mit Nachweisen über die Elternzeit genügt in den meisten Fällen. Bei der KfW-Bankengruppe sind solche Vereinbarungen häufig ohne Gebühren möglich.
Alternativ kann der Praxisbetrieb in reduzierter Form mit einer Vertretung oder einem Praxisvertreter aufrechterhalten werden. Das sichert einen Teil des Umsatzes und reduziert den Liquiditätsdruck. Praxisvertreter können über die KV-Zulassung für begrenzte Zeit tätig sein und sind über eine gesonderte Haftpflicht abzusichern.
Worauf Ärzte in der Elternzeit besonders achten sollten
Ärzte in der Elternzeit sollten frühzeitig, mindestens drei Monate vor Beginn, das Gespräch mit der finanzierenden Bank suchen. Ärzteversichert unterstützt bei der Überprüfung der Versicherungsverträge während der Elternzeit und stellt sicher, dass auch die Praxisversicherungen korrekt angepasst sind.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Typische Fehler sind das zu späte Kontaktieren der Bank bezüglich einer Tilgungspause sowie das Vergessen, eine Vertretungsregelung für die Praxis während der Elternzeit zu organisieren.
Fazit
Praxisfinanzierung in der Elternzeit erfordert frühzeitige Planung und aktive Kommunikation mit Kreditgebern. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Praxisvertretung
- Bundesfinanzministerium – Darlehensmanagement
- Gesetze im Internet – BEEG Elternzeit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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