Die Elternzeit bietet ungewöhnlich viel Zeit für strategische Planung. Für Ärzte, die eine Praxisgründung anstreben, ist das eine wertvolle Phase für Marktanalyse, Businessplan-Erstellung und Netzwerkpflege, auch wenn die eigentliche Gründung erst nach der Rückkehr in den Beruf erfolgt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Elternzeit eignet sich hervorragend für die Vorbereitung einer Praxisgründung: Businessplan, Standortanalyse, Beratungsgespräche mit KV und Bank können ohne Zeitdruck durchgeführt werden.
  • Wer während der Elternzeit eine Praxis gründet und betreibt, verliert den Elterngeldzuschlag nicht, sofern die Arbeitszeit unter 32 Stunden wöchentlich bleibt.
  • Eine Gründung während der Elternzeit ist rechtlich möglich, aber praktisch herausfordernd: Praxisführung und Kinderbetreuung gleichzeitig erfordern exzellente Unterstützungsstrukturen.

Praxisgründung in der Phase Elternzeit

Ärzte in Elternzeit, die eine Praxisgründung oder -übernahme planen, nutzen die Zeit effektiv für die Vorbereitungsphase. Dies umfasst: intensive Marktanalyse (Welche Versorgungslücken gibt es?), erste Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung über Bedarfsplanung und Zulassungsvoraussetzungen, Entwicklung eines detaillierten Businessplans und erste Bankgespräche zur Bonitätsprüfung.

Eine tatsächliche Praxiseröffnung während der Elternzeit ist seltener, aber möglich. Wenn die Praxis als wirtschaftliche Tätigkeit unter 32 Stunden wöchentlich aufgebaut wird, bleibt der Elterngeldbezug bestehen. Allerdings ist der kombinierte Aufwand aus Kinderbetreuung, Praxisaufbau und dem oft höheren Schlafentzug in der Anfangsphase mit Kleinkind erheblich.

Ein realistisches Modell ist die stille Vorgründungsphase: Räume mieten, Ausstattung bestellen, Versicherungen abschließen und Mitarbeiter einstellen, während man noch in Elternzeit ist, und dann unmittelbar nach der Elternzeit die Praxis zu eröffnen. Dieser Ansatz kombiniert die Vorbereitungszeit der Elternzeit mit einem klaren Starttermin.

Worauf Ärzte in der Elternzeit besonders achten sollten

Wer während der Elternzeit eine Praxis eröffnet, muss dies dem Elterngeld-Sachbearbeiter melden und die tatsächliche Wochenarbeitszeit dokumentieren. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Praxisgründung alle notwendigen Versicherungen (Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Praxisinhalt) von Beginn an abzuschließen.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist die Unterschätzung des Gründungsaufwands bei gleichzeitiger Kinderbetreuung. Ein zweiter Fehler ist das Nichtmelden einer selbstständigen Tätigkeit während der Elternzeit, was zu Elterngeld-Rückforderungen führen kann.

Fazit

Die Elternzeit kann als intensive Vorbereitungsphase für eine Praxisgründung nach dem Wiedereinstieg genutzt werden. Wer jetzt plant, startet nach der Elternzeit mit klarem Konzept. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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