Eine eigene Praxis ist für viele PJ-Studierende ein langfristiger Berufstraum. Das Praktische Jahr ist ein idealer Moment, um erste Kenntnisse und Eindrücke über das Praxisleben zu sammeln, auch wenn die eigene Gründung noch viele Jahre entfernt liegt.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwischen Approbation und eigenständiger Praxisgründung liegen in der Regel mindestens 5 bis 8 Jahre Facharztweiterbildung.
- Das PJ bietet erste Einblicke in den Praxisalltag, insbesondere in PJ-Tertiale in Lehrpraxen statt Kliniken.
- Finanzielle Vorbereitung für eine spätere Praxisgründung kann bereits im PJ beginnen, etwa durch Eigenkapitalaufbau und Bonität.
Praxisgründung in der Phase PJ
Im Praktischen Jahr ist eine eigene Praxisgründung noch nicht möglich: Dafür ist zunächst die Approbation, dann eine mindestens fünfjährige Facharztweiterbildung und in vielen Fällen noch einige Jahre als angestellter Arzt erforderlich. Dennoch ist das PJ ein guter Zeitpunkt, die Weichen zu stellen.
Wer sein PJ-Tertiale in einer niedergelassenen Lehrpraxis absolviert, erlebt den Alltag der selbstständigen Praxisführung aus der Nähe: Wie funktioniert die KV-Abrechnung? Wie viele Patienten werden täglich behandelt? Welche Kosten entstehen? Diese Einblicke sind für die spätere eigene Entscheidung unschätzbar wertvoll.
Finanziell bedeutsam: Im PJ beginnt das erste eigene Einkommen zu fließen. Wer von diesem Zeitpunkt an 300 bis 500 Euro monatlich spart, baut innerhalb von 10 bis 15 Jahren ein Eigenkapitalpolster auf, das als Startkapital für eine spätere Praxisgründung dient. Bei 400 Euro monatlich und 7 Prozent Jahresrendite über 12 Jahre entsteht ein Kapital von rund 87.000 Euro.
Worauf PJ-Studierende besonders achten sollten
PJ-Studierende, die eine spätere Niederlassung anstreben, sollten frühzeitig die Versorgungssituation in ihrer Wunschregion beobachten: Wo sind Niederlassungsvoraussetzungen günstig? Welche Fachrichtungen werden gesucht? Die KBV veröffentlicht regelmäßig aktuelle Zulassungsdaten. Ärzteversichert bietet auch für PJ-Studierende einen ersten unverbindlichen Beratungsgespräch zur Versicherungsplanung für den Berufsstart an.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Träumen von einer eigenen Praxis ohne Kenntnisse der wirtschaftlichen Realität. Eine Praxisgründung ist ein erhebliches unternehmerisches Risiko, das realistisch geplant werden muss. Ein zweiter Fehler ist das Ignorieren der Bedarfsplanung: Wer in einem überversorgten Gebiet gründen möchte, braucht einen Kassensitz, der teuer erkauft oder gewartet werden muss.
Fazit
Die Praxisgründung beginnt mit dem ersten Schritt des Sparens und der Vorbereitung, weit bevor das Praxisschild hängt. Das PJ ist früh genug, um anzufangen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Bedarfsplanung und Zulassung
- Bundesärztekammer – Niederlassung
- BaFin – Finanzplanung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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