Mit der Praxisabgabe enden die aktiven Beitragszahlungen in die Altersvorsorge. Jetzt geht es darum, bestehende private Rentenversicherungen optimal abzurufen und steuerlich klug zu gestalten. Die Entscheidung zwischen Einmalkapitalauszahlung und lebenslanger Rente hat weitreichende Konsequenzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Private Rentenversicherungen können als Einmalkapitalauszahlung oder als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt werden
  • Die Kapitalauszahlung aus einem Vertrag, der nach 2005 abgeschlossen wurde, unterliegt der Abgeltungsteuer auf den Ertragsanteil
  • Eine lebenslange Rente schützt vor dem Langlebigkeitsrisiko und ist steuerlich günstiger als eine Einmalauszahlung

Private Rentenversicherung in der Phase Praxisabgabe / Ruhestand

Die meisten niedergelassenen Ärzte haben über die Jahrzehnte eine oder mehrere private Rentenversicherungen als Ergänzung zum Versorgungswerk aufgebaut. Diese laufen häufig als fondsgebundene Police oder als klassische Rentenversicherung mit Garantieverzinsung. Bei Vertragsende gibt es typischerweise zwei Auszahlungsoptionen.

Die Einmalkapitalauszahlung: Wer einen Vertrag nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen hat und diesen vor dem 62. Lebensjahr auszahlt, muss den vollen Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Für Verträge, die nach dem 62. Lebensjahr und nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit ausgezahlt werden, gilt das sogenannte Halbeinkünfteverfahren: Nur die Hälfte der Erträge wird versteuert. Das kann gegenüber der Abgeltungsteuer von 25 Prozent vorteilhaft sein, wenn der persönliche Steuersatz im Ruhestand unter 50 Prozent liegt.

Die lebenslange Rente: Wer sich für eine monatliche Rentenzahlung entscheidet, zahlt Einkommensteuer nur auf den sogenannten Ertragsanteil, der je nach Rentenbeginnalter zwischen 14 und 32 Prozent liegt. Wer mit 67 in Rente geht, versteuert nur 17 Prozent der monatlichen Rente.

Worauf Ärzte bei der Praxisabgabe besonders achten sollten

Die Entscheidung zwischen Kapitalauszahlung und Rente sollte gemeinsam mit einem Steuerberater getroffen werden, der auch die Auswirkungen auf die Versorgungswerksrente und andere Einkunftsquellen berechnet. Ärzteversichert koordiniert diese Abstimmung und begleitet die Auszahlungsphase mit einer vollständigen Vertragsübersicht.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist die vorschnelle Einmalauszahlung, weil der Betrag attraktiv erscheint. Wer dabei die Steuerkonsequenzen nicht kennt, zahlt im schlimmsten Fall 40 Prozent Einkommensteuer auf den Ertragsteil, was die Rendite erheblich schmälert.

Ebenfalls problematisch: das Vergessen von alten Verträgen. In vielen Portfolios schlummern Police aus den 1990er oder frühen 2000er Jahren, die noch Garantieverzinsungen von 3,5 bis 4 Prozent enthalten. Diese sind wertvoller als neue Abschlüsse und sollten keinesfalls vorzeitig gekündigt werden.

Fazit

Die private Rentenversicherung optimal abzurufen erfordert Planung und steuerliche Begleitung. Wer dies frühzeitig angeht, maximiert seinen Nettobetrag im Ruhestand. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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