Als etablierter Praxisinhaber ist die Rechtsschutzversicherung kein Luxus, sondern ein wichtiger Schutzpuffer gegen die Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten, in die eine Praxis geraten kann. Arbeitsrecht, Mietrecht, Vertragsstreitigkeiten mit Lieferanten oder Dienstleistern, Steuerstreitigkeiten und Patientenbeschwerden können alle rechtlichen Beistand erfordern.
Das Wichtigste in Kürze
- Praxisinhaber benötigen einen kombinierten Rechtsschutz aus privatem und beruflichem Bereich, da Praxis- und Privatrisiken oft eng verflochten sind.
- Besonders relevant für Praxisinhaber: Arbeitsrechtsschutz (Arbeitgeberseite), Mietrechtsschutz für die Praxisräume und Vertragsrechtsschutz für Lieferantenbeziehungen.
- Die Kosten für eine umfassende Rechtsschutzversicherung für Praxisinhaber liegen bei 500 bis 1.500 Euro jährlich je nach Umfang und Selbstbehalt.
Rechtsschutzversicherung in der Phase etablierter Praxisinhaber
Etablierte Praxisinhaber sind in ihrer Doppelrolle als Unternehmer und Freiberufler besonders vielfältigen Rechtsrisiken ausgesetzt. Ein Rechtsstreit kostet auch ohne Gerichtsentscheidung schnell 3.000 bis 10.000 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten, was ohne Versicherung vollständig aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss.
Die wichtigsten Bereiche des Rechtsschutzes für Praxisinhaber sind: Erstens Arbeitsrechtsschutz (Arbeitgeberseite). Kündigungsstreitigkeiten mit Mitarbeitern, Klagen auf Nachzahlung von Überstunden oder Urlaubsabgeltung sind für Praxisinhaber mit Personal ein reales Risiko. Zweitens Mietrechtsschutz für Praxisräume. Streitigkeiten mit dem Vermieter über Betriebskosten, Mieterhöhungen oder die Rückgabe der Räume können kostspielig werden. Drittens Vertragsrechtsschutz. Auseinandersetzungen mit Lieferanten von Praxismaterial, IT-Dienstleistern oder Leasinggesellschaften kommen vor und sollten rechtlich gedeckt sein.
Nicht im Rechtsschutz enthalten ist in der Regel die Berufshaftpflicht (Behandlungsfehler), die durch eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt werden muss.
Worauf Praxisinhaber besonders achten sollten
Viele private Rechtsschutzversicherungen decken berufliche Risiken eines Selbstständigen nicht ab. Wer nur eine private Police hat, ist im Praxiskontext oft nicht geschützt. Ärzteversichert empfiehlt, einen kombinierten Privat- und Berufs-Rechtsschutz zu wählen, der explizit die selbstständige Tätigkeit als Arzt einschließt.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist die Nutzung einer reinen Privatrechtsschutzversicherung für berufliche Streitigkeiten, die dort nicht versichert sind. Ein zweiter Fehler ist das Fehlen eines ausreichenden Selbstbehalts-Rahmens: Zu hoher Selbstbehalt senkt zwar die Prämie, macht aber viele Streitigkeiten de facto selbst zu tragen.
Fazit
Eine kombinierte Rechtsschutzversicherung für Praxis und Privat ist für etablierte Praxisinhaber sinnvoll und verhältnismäßig günstig im Vergleich zu einem einzigen Rechtsstreit. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Rechtsschutzversicherung
- BaFin – Rechtsschutzversicherung für Selbstständige
- Bundesrechtsanwaltskammer – Anwaltskosten
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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