Wer seit Jahren eine Praxis betreibt, hat die Altersvorsorge meist auf Autopilot gestellt. Doch mit der Nähe zum Ruhestand wird es Zeit, die Rentenlücke konkret zu berechnen, um noch gezielt gegensteuern zu können.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Praxisverkaufserlös schließt die Rentenlücke oft nur zum Teil
- Die Versorgungswerksrente deckt bei vielen Praxisinhabern nur 40 bis 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens
- Zehn bis fünfzehn Jahre vor der geplanten Abgabe ist die letzte realistische Möglichkeit zur Nachsteuerung
Rentenlücke berechnen in der Phase etablierter Praxisinhaber
Ein etablierter Praxisinhaber verdient netto im Jahr zwischen 120.000 und 250.000 Euro, je nach Fachrichtung und Praxisgröße. Das entspricht 10.000 bis 20.000 Euro monatlich. Im Ruhestand benötigt er, um denselben Lebensstandard zu halten, etwa 70 bis 80 Prozent dieses Betrags. Die Versorgungswerksrente nach 35 Beitragsjahren beträgt auch bei Maximaleinzahlung selten mehr als 5.000 Euro monatlich.
Die Rentenlücke liegt damit zwischen 2.000 und 11.000 Euro monatlich, abhängig vom bisherigen Lebensstandard und der tatsächlichen Versorgungswerksrente. Über 20 Jahre Rentenbezug ergibt das einen Gesamtbedarf von 500.000 bis 2,6 Millionen Euro, der durch private Ersparnisse, den Praxisverkaufserlös und andere Kapitalanlagen gedeckt werden muss.
Der Praxisverkaufserlös beträgt im Schnitt das 0,5- bis 1,5-fache des Jahresumsatzes. Bei einem Umsatz von 500.000 Euro sind das 250.000 bis 750.000 Euro. Dieser Betrag ist steuerlich zu behandeln und fließt nach Steuer als Einmalzahlung. Er löst die Rentenlücke nicht dauerhaft, sondern deckt nur einen Teil der Rentenjahre.
Worauf etablierte Praxisinhaber besonders achten sollten
Eine realistische Rentenlückenrechnung sollte Inflation, Steuerbelastung auf Renteneinkommen, PKV-Kosten im Ruhestand und eine Lebenserwartung von mindestens 87 bis 90 Jahren berücksichtigen. Ärzteversichert erstellt auf Wunsch eine individuelle Rentenlückenanalyse, die den Praxisverkaufserlös und alle laufenden Vorsorgeverträge einbezieht und einen konkreten Handlungsplan ableitet.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Überschätzen des Praxisverkaufserlöses. Viele Ärzte rechnen mit dem Maximum, das im Markt erzielt wird. Realistisch sind aber oft niedrigere Summen, weil der Nachfolgermarkt regional schwierig sein kann oder der Patientenstamm nach der Abgabe schrumpft.
Ebenfalls problematisch: das Ignorieren der Pflegeversicherungslücke. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt Pflegekosten nur zu 40 bis 60 Prozent. Wer keine Pflegezusatzversicherung hat, trägt die Restkosten aus dem eigenen Vermögen.
Fazit
Die Rentenlücke als etablierter Praxisinhaber zu kennen und gezielt zu schließen ist die wichtigste finanzielle Aufgabe in den letzten zehn Jahren vor der Abgabe. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Versorgungswerke und Rente
- Bundesfinanzministerium – Altersvorsorge und Steuer
- GDV – Altersvorsorge im Überblick
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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