Beim Niederlassungsstart ändert sich die Beitragssituation für das Versorgungswerk grundlegend: Von einem in der Regel arbeitnehmerfinanzierten Beitrag wechseln Sie zur vollständigen Selbstfinanzierung. Dieser Moment ist ideal, um die Rentenlücke systematisch zu berechnen und zu planen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Selbstständiger zahlen Sie den vollen Versorgungswerk-Beitrag selbst, typischerweise 1.100 bis 1.500 Euro monatlich.
  • Die prognostizierte Versorgungsrente deckt in der Regel 40 bis 60 Prozent des früheren Einkommens ab.
  • Eine Rentenlücke von 2.000 bis 3.000 Euro monatlich bei einem gewünschten Ruhestandseinkommen von 5.000 bis 7.000 Euro ist typisch für selbstständige Ärzte.

Rentenlücke berechnen beim Niederlassungsstart

Für selbstständige Ärzte ist das Versorgungswerk die primäre Altersvorsorge. Die monatliche Rente, die ein Arzt mit 40 Beitragsjahren erwarten kann, liegt je nach Versorgungswerk und Beitragsniveau bei 3.500 bis 6.000 Euro brutto. Bei einem gewünschten Nettoruhestandseinkommen von 5.000 Euro und einer Rente von 4.000 Euro brutto (entspricht nach Steuern etwa 3.200 Euro netto) besteht eine monatliche Lücke von rund 1.800 Euro, die privat gefüllt werden muss.

Um diese Lücke zu schließen, muss ausreichend Privatkapital aufgebaut werden: Ein ETF-Portfolio, das 1.800 Euro monatlich bei 4 Prozent Entnahmerendite liefert, benötigt ein Gesamtkapital von 540.000 Euro. Dieses Kapital kann durch einen monatlichen Sparplan von 600 Euro über 30 Jahre bei 7 Prozent Rendite aufgebaut werden (Endkapital: ca. 680.000 Euro).

Die Rentenlückenberechnung beginnt mit einer aktuellen Rentenauskunft des Versorgungswerks, die bei jedem Mitglied jährlich kostenlos angefordert werden kann. Aus dieser Auskunft ergibt sich die prognostizierte Monatsrente bei Renteneintritt mit 65 Jahren.

Worauf Niedergelassene zum Start besonders achten sollten

Beim Niederlassungsstart beginnt eine Phase mit erhöhten Praxisausgaben und oft niedrigerem Privatentnahmeniveau als geplant. Dies führt häufig dazu, dass private Vorsorgebeiträge zu niedrig angesetzt werden. Ärzteversichert empfiehlt, trotz Anlaufkosten mindestens den Mindestbeitrag zur Rürup-Rente oder den ETF-Sparplan nicht vollständig einzustellen.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist die fehlende Rentenlückenberechnung beim Niederlassungsstart, was dazu führt, dass der Handlungsbedarf erst bei einem Alter von 50 Jahren erkannt wird, wenn weniger Zeit für den Kapitalaufbau bleibt. Ein zweiter Fehler ist die Annahme, das Versorgungswerk allein reiche für den Ruhestand aus.

Fazit

Eine genaue Rentenlückenberechnung beim Niederlassungsstart ist die Grundlage für eine solide Altersvorsorge als selbstständiger Arzt. Wer jetzt plant, hat 30 Jahre Zeit zum Ausgleich. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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