Mit Praxisabgabe und dem Eintritt in den Ruhestand ändert sich die Absicherungssituation grundlegend. Bestehende Risikolebensversicherungen zur Praxisfinanzierung werden oft nicht mehr benötigt, während familiäre Absicherungsbedürfnisse weiter bestehen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Risikolebensversicherung, die ursprünglich zur Absicherung eines Praxiskredits abgeschlossen wurde, kann mit der Tilgung des Kredits oft gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden.
- Im Ruhestand steht die Absicherung des überlebenden Partners im Mittelpunkt, sofern keine ausreichenden Rentenansprüche aus dem Versorgungswerk für Hinterbliebene bestehen.
- Neue Risikolebensversicherungen sind im Ruhestandsalter teuer oder wegen Vorerkrankungen nicht mehr abschließbar.
Risikolebensversicherung in der Phase Praxisabgabe und Ruhestand
Mit dem Verkauf der Praxis und dem Abbau von Schulden verlieren zweckgebundene Risikolebensversicherungen ihren primären Verwendungszweck. Es empfiehlt sich, alle laufenden Policen auf Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen: Policen mit hohen Restsummen und langer Restlaufzeit können unter Umständen an Dritte verkauft (Policenhandel) oder in kapitalbildende Produkte umgewandelt werden.
Für die Absicherung des Partners im Todesfall sind im Ruhestand vorrangig die Hinterbliebenenrenten aus dem Versorgungswerk oder der gesetzlichen Rentenversicherung relevant. Die meisten Versorgungswerke zahlen eine Witwenrente von 60 Prozent der Altersrente des Verstorbenen. Bei einem Rentenanspruch von 4.000 Euro monatlich wären das 2.400 Euro Witwenrente, was für viele Haushalte ausreichend ist.
Wenn erhebliches Privatvermögen (Immobilien, Kapitalanlagen) vorhanden ist, ist eine Risikolebensversicherung im Ruhestand oft entbehrlich. Anders verhält es sich, wenn der überlebende Partner über keine eigenen Rentenansprüche verfügt und auf das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen angewiesen ist.
Worauf Ärzte in der Phase Praxisabgabe besonders achten sollten
Mit der Praxisabgabe sollte eine umfassende Bestandsaufnahme aller Versicherungsverträge erfolgen. Ärzteversichert empfiehlt diesen Überprüfungsschritt als Teil der Gesamtplanung für den Ruhestand, um überflüssige Beiträge zu sparen und gleichzeitig echte Versorgungslücken zu identifizieren. Besonders wichtig: die Überprüfung der Nachhaftung bei der Berufshaftpflicht für Behandlungen aus der aktiven Praxiszeit.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein verbreiteter Fehler ist das Weiterlaufen unnötiger Risikolebensversicherungen nach Abzahlung der Praxiskredite, weil niemand den Vertrag auf Relevanz überprüft hat. Ein zweiter Fehler ist das Unterschätzen der Versorgungslücke des Partners bei fehlendem eigenen Rentenanspruch.
Fazit
Im Ruhestand steht Vermögenssicherung vor Vermögensaufbau. Risikolebensversicherungen gehören auf den Prüfstand, und familiäre Absicherungsbedürfnisse müssen neu bewertet werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Risikolebensversicherung
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen
- Bundesärztekammer – Versorgungswerk
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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