Chefärzte sind angestellt und haben Zugang zu Versorgungswerkbeiträgen und betrieblicher Altersvorsorge. Dennoch bietet die Rürup-Rente auch für angestellte Chefärzte erhebliche steuerliche Vorteile, besonders wenn das Einkommen im Spitzensteuersatzbereich liegt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Chefärzte können 2026 bis zu 31.221 Euro jährlich (Ledige) als Sonderausgaben für die Rürup-Rente absetzen, reduziert um bereits geleistete Versorgungswerkbeiträge.
  • Bei einem Jahresbruttogehalt von 200.000 Euro und einem Grenzsteuersatz von 42 bis 45 Prozent ergibt sich eine direkte Steuerersparnis von mehreren tausend Euro jährlich.
  • Die Rürup-Rente ist für Chefärzte als dritte Altersvorsorgesäule neben Versorgungswerk und betrieblicher Altersvorsorge geeignet.

Rürup-Rente in der Phase Chefarzt

Chefärzte zahlen in der Regel den Regelpflichtbeitrag zum Versorgungswerk, der bereits einen erheblichen Teil des steuerlichen Höchstbetrags für Vorsorgeaufwendungen ausschöpft. Der verbleibende steuerlich nutzbare Spielraum für zusätzliche Rürup-Einzahlungen hängt davon ab, wie hoch die Versorgungswerkbeiträge sind.

Der steuerliche Abzugsbetrag für Basis-Altersvorsorge beträgt 2026 maximal 31.221 Euro für Ledige (zu 100 Prozent absetzbar). Davon sind die tatsächlichen Versorgungswerkbeiträge abzuziehen. Wer 1.400 Euro monatlich ins Versorgungswerk zahlt (16.800 Euro jährlich), hat noch 14.421 Euro steuerlichen Spielraum für die Rürup-Rente.

Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent (Einkommen bis 277.825 Euro) spart ein Chefarzt durch Einzahlung dieser 14.421 Euro in die Rürup-Rente über 6.000 Euro Einkommensteuer jährlich. Bei 45 Prozent Spitzensteuersatz sind es über 6.400 Euro.

Produktseitig empfehlen sich für Chefärzte flexible Rürup-Lösungen mit ETF-Investment, da der Anlagehorizont in der Regel noch 10 bis 20 Jahre beträgt und Kursschwankungen über diesen Zeitraum ausgeglichen werden.

Worauf Chefärzte besonders achten sollten

Die Berechnung des steuerlich nutzbaren Rürup-Beitrags erfordert eine genaue Kenntnis der eigenen Versorgungswerkbeiträge und des persönlichen Steuersatzes. Ärzteversichert und ein spezialisierter Steuerberater können gemeinsam die optimale Einzahlungshöhe für die individuelle Situation berechnen.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, als angestellter Chefarzt keinen Rürup-Anspruch zu haben. Ein zweiter Fehler ist die Einzahlung ohne Berechnung des tatsächlich verbleibenden Abzugspotenzials nach den Versorgungswerkbeiträgen.

Fazit

Die Rürup-Rente ist auch für angestellte Chefärzte ein relevantes Steueroptimierungs-Instrument. Wer den verbleibenden Beitragsraum nutzt, spart direkt Steuern und baut gleichzeitig Altersvorsorgekapital auf. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →