Mit dem Niederlassungsstart als Vertragsarzt beginnt eine neue Altersvorsorge-Situation: Das Versorgungswerk bleibt Pflichtmitgliedschaft, aber die Rürup-Rente gewinnt als steueroptimiertes Zusatzinstrument erheblich an Attraktivität.
Das Wichtigste in Kürze
- Selbstständige Ärzte können Rürup-Beiträge bis zu 29.344 Euro jährlich (2025, Ledige) als Sonderausgaben absetzen
- In Kombination mit dem Versorgungswerk lässt sich die gesamte steuerlich abzugsfähige Vorsorge optimieren
- Rürup-Verträge sind nicht kapitalisierbar und dienen ausschließlich der lebenslangen Rente
Rürup-Rente in der Phase Niederlassungsstart
Als niedergelassener Arzt in der Selbstständigkeit sind Sie Pflichtmitglied im ärztlichen Versorgungswerk. Der Regelpflichtbeitrag beträgt 2025 je nach Versorgungswerk zwischen 1.400 und 1.700 Euro monatlich. Dieser Beitrag ist als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig und wird auf den Rürup-Höchstbetrag angerechnet.
Wer also 18.000 Euro jährlich ins Versorgungswerk einzahlt, kann zusätzlich noch rund 11.000 bis 12.000 Euro in einen Rürup-Vertrag investieren und diese ebenfalls steuerlich geltend machen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent entspricht das einer Steuerersparnis von etwa 4.600 bis 5.000 Euro. Das macht die Rürup-Rente besonders für gut verdienende Niedergelassene attraktiv.
Bei der Auswahl des Rürup-Vertrags sind fondsgebundene Produkte mit ETF-Auswahl in der Regel günstiger als klassische Rentenversicherungen. Die Kostenquote sollte unter 1 Prozent jährlich liegen. Einige Anbieter ermöglichen flexible Beitragszahlungen, was in Jahren mit niedrigerem Praxisgewinn hilfreich ist.
Worauf Ärzte zum Niederlassungsstart besonders achten sollten
Die Kombination aus Versorgungswerk und Rürup-Rente ist in vielen Fällen die steuerlich effizienteste Altersvorsorgekombination für Niedergelassene. Ärzteversichert kalkuliert auf Wunsch die optimale Beitragssplittung zwischen Versorgungswerk und Rürup unter Berücksichtigung des individuellen Steuersatzes und der Praxisgewinnentwicklung.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist der Abschluss eines Rürup-Vertrags mit überhöhten Kosten, ohne Vergleiche einzuholen. Versicherungsvermittler bieten oft Produkte mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten an, die die Rendite erheblich mindern.
Ebenfalls problematisch: der Abschluss eines Rürup-Vertrags mit starren Festbeiträgen ohne Flexibilitätsoption. Gerade in der Aufbauphase einer Praxis schwankt der Gewinn erheblich. Ein Vertrag mit Mindestbeiträgen und freien Zuzahlungen ist deutlich praktikabler.
Fazit
Die Rürup-Rente ist für niedergelassene Ärzte ein effizientes Steuer- und Vorsorgeinstrument, das ab dem Niederlassungsstart konsequent genutzt werden sollte. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Sonderausgaben und Altersvorsorge
- Gesetze im Internet – § 10 EStG
- GDV – Basisrente für Selbstständige
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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