Im Jahr der Praxisabgabe entsteht oft ein erhebliches zu versteuerndes Einkommen durch den Veräußerungsgewinn. Eine Rürup-Rente kann in diesem Jahr genutzt werden, um die Steuerlast erheblich zu reduzieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Jahr der Praxisabgabe kann eine hohe Einmaleinzahlung in die Rürup-Rente die Steuerlast signifikant mindern
  • Die Rürup-Rente läuft auch nach der Praxisabgabe weiter und zahlt eine lebenslange Rente
  • Eine bereits laufende Rürup-Rente sollte im Ruhestand in ihrer Leistungsfähigkeit geprüft werden

Rürup-Rente in der Phase Praxisabgabe und Ruhestand

Der Veräußerungsgewinn bei der Praxisabgabe kann, je nach Praxiswert und steuerlicher Situation, zwischen 100.000 und mehreren hunderttausend Euro betragen. Dieser Gewinn ist einkommensteuerpflichtig und schlägt sich im Veräußerungsjahr in einem sehr hohen Spitzensteuersatz nieder. Eine gezielte Einmaleinzahlung in die Rürup-Rente kann diesen Betrag erheblich reduzieren.

Der steuerlich abziehbare Höchstbetrag für Rürup-Beiträge beträgt 2024 bis zu 27.566 Euro jährlich. Eine Einmaleinzahlung in dieser Höhe im Abgabejahr spart bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent rund 11.578 Euro Einkommensteuer. Wenn der Grenzsteuersatz durch den Veräußerungsgewinn auf 45 Prozent steigt, ist die Ersparnis noch höher.

Im Ruhestand werden Rürup-Renten als sonstige Einkünfte versteuert, aber der Besteuerungsanteil steigt schrittweise an. Wer im Jahr 2024 in Rente geht, versteuert 84 Prozent der Rürup-Rente. Da die meisten Rentner einen deutlich niedrigeren persönlichen Steuersatz als im aktiven Berufsleben haben, ergibt sich durch den Steuerstundungseffekt ein erheblicher Vorteil.

Worauf Ärzte bei der Praxisabgabe besonders achten sollten

Die steuerliche Optimierung der Praxisabgabe erfordert eine umfassende Beratung durch einen spezialisierten Steuerberater. Ärzteversichert arbeitet eng mit auf Ärzte spezialisierten Steuerberatern zusammen und begleitet die Überprüfung und Optimierung aller Vorsorgeverträge im Ruhestand.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist es, die steuerliche Komponente der Praxisabgabe zu spät zu planen. Wer erst im Abgabejahr steuerliche Maßnahmen ergreift, hat weniger Spielraum als jemand, der bereits ein bis zwei Jahre vorher plant.

Fazit

Die Rürup-Rente ist im Jahr der Praxisabgabe ein wirkungsvolles Steuerminderungsinstrument, das die Abgabe erheblich attraktiver machen kann. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

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