Ein Sabbatical als etablierter Praxisinhaber ist möglich, aber deutlich komplexer als bei einem angestellten Arzt. Die Praxis muss während der Auszeit weitergeführt, die KV-Zulassung erhalten und die finanziellen Verpflichtungen gedeckt werden. Mit der richtigen Vorbereitung ist ein Sabbatical von 3 bis 12 Monaten realistisch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Sabbatical als Praxisinhaber erfordert einen qualifizierten Vertreter, der die Praxis kassenärztlich und privatärztlich fortführen darf.
  • Die KV muss über die Vertretungsregelung informiert werden, und die Berufshaftpflicht muss den Vertreter abdecken.
  • Ein finanzieller Puffer von mindestens 6 Monatsbetriebskosten plus persönlichem Lebensunterhalt sichert das Sabbatical ohne finanzielle Engpässe.

Sabbatical in der Phase etablierter Praxisinhaber

Als etablierter Praxisinhaber hat man in der Regel einen stabilen Patientenstamm, eingespieltes Personal und eine funktionierende Praxisstruktur. Diese Stabilität ist die beste Voraussetzung für ein Sabbatical, denn eine gut aufgestellte Praxis kann mit einem guten Vertreter auch ohne den Inhaber laufen.

Die kassenärztliche Vertretung muss gemäß den Vorgaben der KV geregelt sein. In der Regel ist eine Vertretung durch einen approbierten Arzt mit entsprechender Fachkompetenz möglich. Die KV muss über Beginn und Ende der Vertretung informiert werden, und der Vertreter benötigt eine eigene Kennzeichnung im Abrechnungssystem.

Finanziell sollte das Sabbatical gut kalkuliert sein. Laufende Praxiskosten (Miete, Personal, Leasinggebühren für Geräte) laufen auch ohne den Inhaber weiter. Hinzu kommen die eigenen Lebenshaltungskosten. Für ein 6-monatiges Sabbatical einer Praxis mit monatlichen Betriebskosten von 15.000 Euro und 5.000 Euro persönlichem Bedarf ergibt sich ein Kapitalbedarf von 120.000 Euro, der vorab verfügbar sein muss.

Worauf Praxisinhaber besonders achten sollten

Versicherungen müssen während des Sabbaticals vollständig weitergeführt werden: Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Praxisinhaltsversicherung. Der Vertreter sollte explizit in die Berufshaftpflicht eingeschlossen sein. Ärzteversichert unterstützt bei der Überprüfung, ob die bestehende Haftpflicht den Vertreter vollständig abdeckt.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist die fehlende Kommunikation mit der KV über die Vertretungsregelung, was zu Abrechnungsproblemen führen kann. Ein zweiter Fehler ist das Unterschätzen der laufenden Praxiskosten, die auch ohne den Inhaber anfallen.

Fazit

Ein Sabbatical als Praxisinhaber erfordert mehr Vorbereitung als bei Angestellten, ist aber gut machbar. Mit einem zuverlässigen Vertreter, solider Finanzplanung und klarer KV-Kommunikation gelingt die Auszeit. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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