Eine Scheidung in der Phase als etablierter Praxisinhaber hat erhebliche finanzielle Konsequenzen, die weit über die private Vermögensaufteilung hinausgehen. Die Praxis als zentraler Vermögenswert steht im Mittelpunkt des Zugewinnausgleichs und kann im schlimmsten Fall die Praxisfortführung gefährden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Praxiswert wird im Zugewinnausgleich häufig als Teil des Privatvermögens gewertet, was dazu führen kann, dass die Hälfte des Praxiszuwachses an den Ex-Partner ausgezahlt werden muss.
  • Ein Ehevertrag, der die Praxis aus dem Zugewinnausgleich herausnimmt oder eine Gütertrennung festlegt, ist für Praxisinhaber mit hohem Praxiswert sehr sinnvoll.
  • Der Versorgungsausgleich bei Scheidung berührt auch die Rentenanwartschaften aus dem Versorgungswerk.

Scheidung und Finanzen in der Phase etablierter Praxisinhaber

Der häufigste finanzielle Schock bei einer Scheidung für Praxisinhaber ist der Zugewinnausgleich. Hat die Praxis während der Ehe an Wert gewonnen (von der Gründung mit 50.000 Euro Anfangswert auf heute 400.000 Euro), beträgt der Zugewinn 350.000 Euro. Davon steht dem anderen Ehepartner die Hälfte zu, also 175.000 Euro, die ausgezahlt werden müssen, ohne dass der Ex-Partner selbst in die Praxis investiert hat.

Wer keinen Ehevertrag hat, sollte spätestens jetzt eine Beratung durch einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt einholen. Mögliche Lösungen sind ein nachträglicher Ehevertrag (sofern der Partner zustimmt) oder die Umwandlung der Praxis in eine Gesellschaftsform, die eine klarere Bewertung des Privatanteils erlaubt.

Der Versorgungsausgleich teilt außerdem die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften auf. Wer erhebliche Beiträge ins Versorgungswerk eingezahlt hat, muss einen Teil dieser Anwartschaft an den Ehepartner abtreten, was die eigene spätere Rente dauerhaft mindert.

Worauf Praxisinhaber besonders achten sollten

Bei laufenden Scheidungsverfahren sollte die Liquiditätsplanung der Praxis berücksichtigen, dass ein Zugewinnausgleich fällig werden kann. Ärzteversichert empfiehlt, frühzeitig einen Fachanwalt für Familienrecht mit Kenntnissen im Gesellschaftsrecht hinzuzuziehen, um den Praxiswert rechtssicher zu schützen.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das Vertrauen auf den gesetzlichen Güterstand ohne Ehevertrag, obwohl erhebliches Praxisvermögen aufgebaut wurde. Ein zweiter Fehler ist die Unterschätzung des Versorgungsausgleichs, der langfristig die Rentenplanung beeinflussen kann.

Fazit

Eine Scheidung als Praxisinhaber hat weitreichende finanzielle Folgen für die Praxis und die Altersvorsorge. Frühzeitige Beratung und ein Ehevertrag bieten den besten Schutz. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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