Eine Scheidung kurz vor oder während des Niederlassungsstarts trifft Ärzte in einer ohnehin finanziell herausfordernden Phase. Der Praxiswert und das Praxisvermögen können dabei zum Streitpunkt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Praxiswert und Praxisinventar sind Teil des zugewinnausgleichspflichtigen Vermögens
  • Bei einer Scheidung kann ein Zugewinnausgleich den Fortbestand der Praxis gefährden
  • Gütertrennung oder ein Ehevertrag schützen das unternehmerische Vermögen wirksam

Scheidung und Finanzen in der Phase Niederlassungsstart

Eine Praxis, die kurz vor oder nach der Eheschließung gegründet oder übernommen wurde, fällt im Scheidungsfall in den Zugewinnausgleich. Das bedeutet: Der Wertzuwachs der Praxis seit Eheschließung muss hälftig mit dem Partner geteilt werden. Bei einer Praxis, die in fünf Jahren von 50.000 auf 300.000 Euro im Wert gestiegen ist, ergibt sich ein Ausgleichsanspruch von 125.000 Euro, was die Liquidität der Praxis ernsthaft belasten kann.

Ärzte, die sich niederlassen und verheiratet sind oder heiraten wollen, sollten deshalb frühzeitig die rechtliche Absicherung des Praxisvermögens klären. Ein notariell beurkundeter Ehevertrag mit Gütertrennung oder mit einer modifizierten Zugewinngemeinschaft, die das Praxisvermögen ausnimmt, schützt vor diesen Risiken. Dieser Schritt ist kein Misstrauensvotum gegenüber dem Partner, sondern eine sachliche Absicherung des unternehmerischen Lebenswerks.

Neben dem Zugewinnausgleich spielt beim Versorgungsausgleich auch die Versorgungswerk-Rente eine Rolle. Im Scheidungsfall wird der während der Ehe erworbene Rentenanspruch geteilt, was zu dauerhaft reduzierten Rentenleistungen führen kann. Auch dieser Aspekt sollte in einem Ehevertrag geregelt werden.

Worauf Niederlassungsstarter besonders achten sollten

Ein Ehevertrag muss vor der Eheschließung oder spätestens gleichzeitig mit ihr notariell beurkundet werden. Nachträgliche Eheverträge sind möglich, aber unter Umständen angreifbar. Ärzteversichert empfiehlt, die gesamte Vermögensplanung beim Niederlassungsstart professionell zu gestalten, einschließlich testamentarischer und eherechtlicher Absicherung.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Viele Ärzte scheuen den Ehevertrag aus emotionalen Gründen oder wissen nicht, dass er den Praxisfortbestand sichern kann. Auch die fehlende Abstimmung zwischen Ehevertrag und Gesellschaftsvertrag bei Gemeinschaftspraxen ist ein verbreiteter Fehler.

Fazit

Eine kluge eherechtliche Absicherung beim Niederlassungsstart schützt die Praxis und das Lebenswerk unabhängig davon, wie die Ehe verläuft. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

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