Eine Scheidung kurz vor oder nach der Praxisabgabe ist ein finanziell besonders sensibler Moment. Das Vermögen ist auf dem Höhepunkt, und eine Scheidung ohne vorherige Regelungen kann die Ruhestandsplanung erheblich durcheinanderwerfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Scheidungsfall wird der Zugewinnausgleich auf Basis des Vermögens am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags berechnet
  • Der Versorgungsausgleich teilt die während der Ehe aufgebauten Rentenanwartschaften zwischen beiden Partnern auf
  • Eine Eheliche Güterstandsvereinbarung kann den Praxiswert vor dem Zugewinnausgleich schützen

Scheidung und Finanzen in der Phase Praxisabgabe / Ruhestand

Der Zugewinnausgleich beim deutschen Scheidungsrecht stellt sicher, dass der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs beider Partner hälftig geteilt wird. Für einen Arzt, der in den letzten Jahren eine Praxis mit erheblichem Wert aufgebaut hat, kann das bedeuten, dass der hälftige Praxiswert an den Ex-Partner ausgezahlt werden muss. Bei einem Praxiswert von 500.000 Euro wäre das ein Ausgleichsanspruch von 250.000 Euro, sofern keine anderen Regelungen getroffen wurden.

Der Versorgungsausgleich betrifft die Versorgungswerksrente. Das Familiengericht teilt die während der Ehe erworbenen Anwartschaften hälftig auf. Wer 30 Jahre lang Beiträge ins Versorgungswerk eingezahlt hat und davon 25 Jahre verheiratet war, muss einen Teil dieser Anwartschaft abgeben. Das mindert die eigene Monatsrente um mehrere hundert Euro.

Ein Ehevertrag mit Ausschluss oder Modifikation des Zugewinnausgleichs kann die Praxis schützen. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden und sollte vor der Praxisgründung oder spätestens bei Beginn der Aufbauphase abgeschlossen werden. Nachträgliche Änderungen sind möglich, bedürfen aber der Einwilligung beider Partner.

Worauf Ärzte bei der Praxisabgabe besonders achten sollten

Wer in einem laufenden Scheidungsverfahren gleichzeitig die Praxis verkauft, muss den Verkaufserlös in der Vermögensaufstellung für den Zugewinnausgleich angeben. Der Zeitpunkt des Scheidungsantrags und der Zeitpunkt des Praxisverkaufs sollten deshalb koordiniert werden. Ärzteversichert berät in solchen Fällen in enger Abstimmung mit dem Scheidungsanwalt, um finanzielle Verluste zu minimieren.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das Ignorieren des Versorgungsausgleichs bei der Ruhestandsplanung. Wer nicht weiß, dass ein Teil seiner Versorgungswerksrente im Scheidungsfall abgeteilt wird, plant seinen Ruhestand auf falscher Basis.

Ebenfalls problematisch: das Verzögern eines Ehevertrags. Viele Ärzte sehen einen Ehevertrag als Misstrauensvotum gegenüber dem Partner. In Wirklichkeit schützt er beide Seiten vor ungewollten Folgen, die das Recht automatisch herbeiführt.

Fazit

Scheidung und Praxisabgabe können, wenn sie zusammenfallen, erhebliche finanzielle Verwerfungen verursachen. Frühzeitige rechtliche und finanzielle Planung minimiert das Risiko. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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