Als Assistenzarzt haben die meisten zum ersten Mal ein substanzielles Einkommen und damit auch eine Steuerlast, die sich mit einer gut gemachten Steuererklärung spürbar reduzieren lässt. Wer die wichtigsten Abzugsmöglichkeiten kennt, holt jedes Jahr mehrere hundert Euro zurück.

Das Wichtigste in Kürze

  • Werbungskosten für Fortbildungen, Fachliteratur, Berufskleidung und Arbeitsweg können vollständig geltend gemacht werden
  • Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind als Sonderausgaben abzugsfähig
  • Ein häusliches Arbeitszimmer kann unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden

Steuererklärung in der Phase Assistenzarzt

Ein Assistenzarzt mit einem Jahresbrutto von 60.000 Euro zahlt nach Grundtabelle rund 13.000 bis 15.000 Euro Einkommensteuer. Durch sorgfältig dokumentierte Werbungskosten lässt sich das zu versteuernde Einkommen deutlich senken. Der gesetzliche Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 Euro jährlich und wird automatisch angerechnet. Wer höhere tatsächliche Werbungskosten nachweist, kann diese stattdessen ansetzen.

Konkrete Abzugsmöglichkeiten für Assistenzärzte: Fortbildungskosten inklusive Kursgebühren, Fahrtkosten und Übernachtung sind vollständig als Werbungskosten abzugsfähig. Fachliteratur und Fachzeitschriften können ebenfalls geltend gemacht werden. Berufskleidung, also Kittel, OP-Kleidung und Berufsschuhe, ist abzugsfähig, wenn sie ausschließlich beruflich getragen wird. Beiträge zu Berufsverbänden wie dem Marburger Bund oder der Ärztekammer sind Werbungskosten.

Beiträge zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, zur privaten Krankenversicherung und zum Versorgungswerk sind als Sonderausgaben geltend zu machen. Die Beiträge zur PKV können vollständig angesetzt werden, wenn sie den gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrag übersteigen.

Worauf Assistenzärzte besonders achten sollten

Wer in verschiedenen Städten Facharztweiterbildungen absolviert und Umzugskosten hatte, kann diese als Werbungskosten geltend machen. Ärzteversichert empfiehlt, alle relevanten Belege bereits im laufenden Jahr zu sammeln und zu kategorisieren, damit die Steuererklärung im Folgejahr wenig Aufwand bedeutet.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das Vergessen von Fahrtkosten zu Fortbildungen. Auch wenn der Arbeitgeber die Fortbildung bezahlt, sind die eigenen Fahrtkosten weiterhin als Werbungskosten abzugsfähig.

Ebenfalls problematisch: das Nicht-Einreichen der Steuererklärung bei Pflicht zur Abgabe. Wer Arbeitnehmer ist und Nebeneinkünfte über 410 Euro hatte, ist zur Abgabe verpflichtet. Wer ohne Pflicht abgibt, hat ebenfalls vier Jahre Zeit, eine freiwillige Erklärung einzureichen.

Fazit

Die Steuererklärung als Assistenzarzt ist mit den richtigen Kenntnissen kein Hexenwerk und kann jährlich mehrere hundert bis tausend Euro sparen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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