Die Steuererklärung eines Chefarztes ist deutlich komplexer als die eines Assistenzarztes. Liquidationseinnahmen, Gutachtertätigkeiten, Kapitalerträge und Immobilieneinkünfte können zusammenkommen und erfordern eine professionelle steuerliche Begleitung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Chefärzte mit Liquidationsrecht erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die separat versteuert werden
  • Die Steuererklärungspflicht entsteht bereits bei einer geringen Höhe von Nebeneinkünften
  • Eine professionelle Steuerberatung rechnet sich für Chefärzte vielfach

Steuererklärung in der Phase Chefarzt

Ein Chefarzt mit Liquidationsrecht hat ein zweigeteiltes Einkommen: das Gehalt als Angestellter des Krankenhauses und die Privathonorar-Einnahmen aus der Liquidation gegenüber Privatpatienten. Die Liquidationseinnahmen werden als Einkünfte aus freiberuflicher, selbstständiger Tätigkeit (Anlage S) versteuert. Hierauf sind Einkommensteuer und ggf. Gewerbesteuer, sofern die Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird, zu entrichten.

Die steuerliche Behandlung der Privathonorar-Einnahmen ist komplex. Fortbildungskosten, Praxisnebenkosten, Fahrtkosten zu Patienten sowie ein anteiliger Bürokostenabzug können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Hier ist Sorgfalt geboten: Das Finanzamt prüft bei Ärzten mit hohen Einkünften besonders genau, ob private und berufliche Ausgaben klar getrennt sind.

Darüber hinaus gibt es für Chefärzte in der Regel weitere Einkunftsarten: Kapitalerträge aus Wertpapieren und Festgeldanlagen müssen in der Anlage KAP deklariert werden, Mieteinnahmen aus Immobilieninvestments in der Anlage V. Wer Rentenversicherungsverträge oder Rürup-Renten bespart, kann diese in der Anlage Vorsorgeaufwand steuerlich geltend machen.

Worauf Chefärzte besonders achten sollten

Chefärzte sollten niemals ohne steuerliche Beratung durch einen auf Ärzte und Freiberufler spezialisierten Steuerberater auskommen. Die potenziellen Nachforderungen durch das Finanzamt bei fehlerhafter Deklaration übersteigen die Steuerberatungskosten bei weitem. Ärzteversichert unterstützt bei der Suche nach spezialisierten Steuerberatern.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Häufig werden Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Liquidationstätigkeit nicht vollständig erfasst, weil der Chefarzt glaubt, alle Kosten seien durch den Arbeitgeber abgedeckt. Auch die Angabe von Spenden, die von der Steuer absetzbar sind, wird oft vergessen.

Fazit

Eine korrekte und vollständige Steuererklärung ist für Chefärzte nicht nur Pflicht, sondern bei professioneller Beratung auch ein erhebliches Sparpotenzial. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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