Die Steuererklärung in der Elternzeit ist komplexer als in der regulären Berufstätigkeit, weil das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Gleichzeitig gibt es Abzugsmöglichkeiten, die viele Eltern nicht nutzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf andere Einkünfte (Progressionsvorbehalt)
  • Kinderbetreuungskosten sind zu zwei Dritteln bis 4.000 Euro jährlich steuerlich absetzbar
  • Werbungskosten aus der Zeit der Berufstätigkeit vor der Elternzeit sind vollständig abzugsfähig

Steuererklärung in der Phase Elternzeit

Das Elterngeld ist nach § 3 Nr. 67 EStG einkommensteuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Das bedeutet: Das Elterngeld wird dem übrigen Einkommen hinzugerechnet, um den maßgeblichen Steuersatz zu ermitteln, der dann auf das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen angewandt wird.

Konkret: Wer neben dem Elterngeld von 1.800 Euro monatlich noch 1.000 Euro Mieteinnahmen erzielt, wird für die Mieteinnahmen zu einem höheren Steuersatz veranlagt, als wenn das Elterngeld nicht vorhanden wäre. Bei einem Elterngeld von 21.600 Euro jährlich und 12.000 Euro Mieteinnahmen kann das zu Nachzahlungen von 2.000 bis 4.000 Euro führen.

Kinderbetreuungskosten, also Aufwendungen für Krippe, Tagesmutter oder Kindertagesstätte, können zu zwei Dritteln bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro jährlich je Kind als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Handwerkerkosten für Renovierungen in der Elternzeit, Fahrtkosten zu Ärzten und weitere Kosten können ebenfalls steuermindernd wirken.

Worauf Ärzte in der Elternzeit besonders achten sollten

Wer in der Elternzeit Steuervorauszahlungen leisten muss, weil das Finanzamt erwartet, dass nennenswerte Einkünfte erzielt werden, sollte die Vorauszahlungen frühzeitig anpassen lassen. Ärzteversichert empfiehlt, in der Elternzeit einen Steuerberater hinzuzuziehen, da die Kombination aus Progressionsvorbehalt, Kinderbetreuungskosten und Werbungskosten die Steuererklärung deutlich komplexer macht.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das Nicht-Angeben des Elterngelds in der Steuererklärung. Da es steuerfrei ist, denken viele Eltern, es müsse nicht angegeben werden. Aber der Progressionsvorbehalt macht die Angabe verpflichtend, und das Finanzamt erfährt davon über Datenaustausch.

Ebenfalls problematisch: das Vergessen der Kinderbetreuungskosten. Viele Eltern geben diese Kosten nicht an, weil sie denken, es lohne sich nicht. Tatsächlich reduzieren 6.000 Euro abzugsfähige Kinderbetreuungskosten bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent die Steuerlast um 1.800 Euro.

Fazit

Die Steuererklärung in der Elternzeit ist komplex, aber mit dem richtigen Wissen deutlich effizienter. Wer alle Abzüge nutzt, holt mehrere hundert bis tausend Euro zurück. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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