Mit der Niederlassung wechseln Ärzte von der vergleichsweise einfachen Arbeitnehmer-Steuer in die komplexe Welt der Selbstständigenbesteuerung. Im ersten Jahr als niedergelassener Arzt sind zahlreiche steuerliche Aspekte neu und sollten nicht dem Zufall überlassen werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Niedergelassene Ärzte üben eine freiberufliche Tätigkeit aus (keine Gewerbesteuer)
- Die Gewinnermittlung erfolgt als Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanzierung
- Steuervorauszahlungen müssen quartalsweise geleistet werden, sobald die Steuerlast absehbar ist
Steuererklärung in der Phase Niederlassungsstart
Als niedergelassener Arzt sind Sie Freiberufler nach § 18 EStG und damit gewerbesteuerbefreit. Die Einkommensteuer auf den Praxisgewinn berechnet sich nach dem persönlichen Steuersatz, der bei höheren Gewinnen schnell den Spitzensteuersatz von 42 bis 45 Prozent erreicht.
Im ersten Jahr der Niederlassung müssen Sie beim Finanzamt Ihr Gewerbe anmelden (obwohl es kein Gewerbe ist, gibt es einen vergleichbaren Anmeldeprozess) und mit dem Finanzamt die Vorauszahlungsmodalitäten klären. Auf Basis des ersten Steuerjahres werden Vorauszahlungen für das Folgejahr festgesetzt, typischerweise quartalsweise im März, Juni, September und Dezember.
Steuerlich absetzbar sind alle echten Betriebsausgaben: Miete, Personal, Geräte, Fortbildungen, Praxissoftware, Steuerberater- und Rechtsanwaltskosten sowie Fahrtkosten. Gerade im Gründungsjahr fallen erhebliche einmalige Investitionskosten an, die über Abschreibungen (AfA) verteilt werden können oder über den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG steuerlich vorvorgezogen werden.
Worauf Ärzte beim Niederlassungsstart besonders achten sollten
Beauftragen Sie von Beginn an einen Steuerberater mit Spezialisierung auf Ärzte und Freiberufler. Ärzteversichert empfiehlt, alle Belege von Beginn an strukturiert zu sammeln und digital zu erfassen, um die Buchhaltung zu erleichtern.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Viele Praxisgründer unterschätzen die Steuerlast im ersten vollen Betriebsjahr und haben keine ausreichenden Rücklagen für die Steuerzahlung. Außerdem wird die Umsatzsteuerpflicht häufig übersehen, wenn die Jahreseinnahmen die Kleinunternehmergrenze überschreiten.
Fazit
Eine strukturierte Steuerstrategie vom ersten Praxistag an verhindert unerwartete Steuernachzahlungen und nutzt alle gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Einkommensteuer Freiberufler
- Gesetze im Internet – § 18 EStG
- Bundesärztekammer – Steuerrecht für Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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