Im PJ erhalten viele Studierende erstmals eine regelmäßige Vergütung. Das macht für viele auch zum ersten Mal eine Steuererklärung sinnvoll, denn der Staat erstattet in vielen Fällen Steuern zurück.
Das Wichtigste in Kürze
- PJ-Vergütungen sind steuerpflichtig und unterliegen dem Lohnsteuerabzug
- Werbungskosten wie Fachliteratur, Fahrtkosten und Arbeitskleidung können abgesetzt werden
- Eine Steuererklärung ist im PJ oft lohnend, weil Werbungskosten den Freibetrag übersteigen
Steuererklärung in der Phase PJ
Im PJ erhalten Medizinstudierende an den meisten Ausbildungskrankenhäusern eine monatliche Aufwandsentschädigung von 400 bis 1.200 Euro, je nach Klinik. Diese Vergütung ist als Arbeitseinkommen steuerpflichtig. Bei einem Jahreseinkommen von 6.000 bis 10.000 Euro aus dem PJ und einem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro jährlich ist die Steuerlast zwar gering, jedoch können durch eine Steuererklärung einbehaltene Lohnsteuern zurückgeholt werden.
Absetzbare Werbungskosten im PJ umfassen: Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte (0,30 Euro pro Kilometer einfache Strecke), Arbeitsmittel wie Stethoskop, medizinische Fachbücher und Lernmaterialien, Fortbildungskosten sowie bei einem PJ-bedingten Wohnortwechsel auch doppelte Haushaltsführung. Wenn Sie für das PJ in eine andere Stadt gezogen sind und noch einen Wohnsitz bei den Eltern haben, können Kosten für den zweiten Haushalt und Heimfahrten abgesetzt werden.
Für viele PJler lohnt sich bereits eine Steuererklärung, weil Studienkosten aus dem Masterstudium oder dem medizinischen Studium als Werbungskosten geltend gemacht werden können, wenn nach dem Studium steuerpflichtiges Einkommen anfällt. Das Finanzamt akzeptiert diese nachträgliche Verrechnung innerhalb von vier Jahren. Wer im PJ eine Erklärung einreicht, kann also auch Studienkosten aus den Vorjahren steuerlich wirksam machen.
Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat Zeit bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.
Worauf PJ-Studierende besonders achten sollten
Sammeln Sie während des PJ alle Belege für Ausgaben, die beruflich veranlasst sind: Fahrkarten, Quittungen für Fachliteratur und Weiterbildungen. Ärzteversichert empfiehlt, bereits im PJ eine Steuer-App oder -Software zu nutzen, um den Einstieg in die Steuererklärung einfach zu gestalten.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Viele PJler reichen keine Steuererklärung ein, weil sie glauben, das sei nicht notwendig oder zu aufwändig. Dabei verschenken sie oft 200 bis 600 Euro Steuererstattung. Ein weiterer Fehler ist, Belege nicht aufzubewahren und Ausgaben damit nicht nachweisen zu können.
Fazit
Die Steuererklärung im PJ lohnt sich in den meisten Fällen und schafft die Basis für eine ordentliche Steuerverwaltung in der Arztkarriere. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Lohnsteuer
- Gesetze im Internet – EStG Werbungskosten
- Bundesärztekammer – Studium und PJ
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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