Als Assistenzarzt zahlen Sie zum ersten Mal nennenswert Einkommensteuer. Mit den richtigen Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen lässt sich die Steuerlast bereits in dieser Phase spürbar senken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Assistenzärzte können Werbungskosten wie Fachliteratur, Fortbildungen und Arbeitsweg steuerlich absetzen
  • Vorsorgeaufwendungen für die BU-Versicherung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden
  • Die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung lohnt sich für Assistenzärzte fast immer

Steuern sparen in der Phase Assistenzarzt

Assistenzärzte mit einem Bruttoeinkommen von 5.000 Euro monatlich zahlen inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zwischen 25 und 30 Prozent ihres Einkommens an Steuern. Durch gezielte Abzüge lässt sich ein erheblicher Teil davon zurückholen.

Zu den wichtigsten absetzbaren Positionen zählen Fachliteratur und medizinische Fachzeitschriften, Fortbildungskosten inklusive Reise- und Übernachtungskosten, Arbeitsmittel wie Stethoskop oder Berufskleidung, Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer (sofern vorhanden) sowie Kosten für Berufsverbände und Kammerbeiträge. Arbeitnehmer können pauschal 1.230 Euro Werbungskosten pro Jahr ohne Nachweis geltend machen (Stand 2024), aber wer mehr aufwendet, profitiert von der Einzelauflistung.

Darüber hinaus sind Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung als Vorsorgeaufwendungen beschränkt absetzbar. Der Höchstbetrag für ledige Arbeitnehmer liegt bei 1.900 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen, die durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge oft bereits ausgeschöpft sind. Hier lohnt sich die individuelle Steuerberatung.

Worauf Assistenzärzte besonders achten sollten

Viele Assistenzärzte geben keine Steuererklärung ab, weil sie es für zu aufwendig halten. Tatsächlich ist die durchschnittliche Erstattung für Arbeitnehmer mit vielen Werbungskosten wie Ärzten erheblich. Ärzteversichert empfiehlt, Belege konsequent zu sammeln und einen auf Ärzte spezialisierten Steuerberater hinzuzuziehen.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Häufig werden Fortbildungskosten nicht steuerlich geltend gemacht, weil der Arbeitgeber einen Teil übernimmt. Dabei können auch der eigenfinanzierte Teil und damit verbundene Nebenkosten abgesetzt werden. Auch wird die Zweitwohnung am Weiterbildungsort oft nicht als doppelte Haushaltsführung deklariert.

Fazit

Mit ein paar einfachen Maßnahmen lässt sich die Steuerlast als Assistenzarzt deutlich reduzieren, was den Vermögensaufbau erheblich beschleunigt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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