In der Elternzeit sinkt das Einkommen, aber mit der richtigen Steuerstrategie lassen sich erhebliche Ersparnisse erzielen. Wer die steuerlichen Besonderheiten der Elternzeit kennt, zahlt deutlich weniger.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt
- In der Elternzeit können Kinderbetreuungskosten und Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden
- Ein Steuerklassenwechsel vor der Elternzeit kann die Nettobezüge deutlich erhöhen
Steuern sparen in der Phase Elternzeit
Das Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber als sogenannter Progressionsvorbehalt den anzuwendenden Steuersatz auf das übrige steuerpflichtige Einkommen. Wer in der Elternzeit noch Teileinkünfte erzielt, etwa aus einer Teilzeittätigkeit oder aus Kapitalerträgen, kann durch den höheren Steuersatz mehr zahlen als erwartet. Eine sorgfältige Einkommensprognose zu Beginn der Elternzeit ist deshalb wichtig.
Steuerlich besonders relevant: Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Zwei Drittel der Aufwendungen für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren sind absetzbar, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr (Stand 2024). Das umfasst Kosten für Kindertagesstätten, Tagesmütter und andere anerkannte Betreuungsformen.
Wer die Elternzeit nutzt, um Fortbildungen oder Weiterbildungsmaßnahmen zu absolvieren, kann diese Kosten als Werbungskosten geltend machen. Auch die Ausgaben für Fachliteratur, die in der Elternzeit gelesen wird, um beruflich aktuell zu bleiben, können anteilig abgesetzt werden.
Worauf Ärzte in Elternzeit besonders achten sollten
Eine wichtige Maßnahme vor Beginn der Elternzeit ist der Steuerklassenwechsel: Wenn beide Partner berufstätig sind und einer davon in Elternzeit geht, kann ein Wechsel in die Steuerklasse III beim höher verdienenden Partner die monatliche Nettolohnhöhe und damit die Grundlage für das Elterngeld erhöhen. Dieser Wechsel muss mindestens sieben Monate vor dem Elterngeldbeginn erfolgen, damit er berücksichtigt wird. Ärzteversichert empfiehlt, diese Maßnahme frühzeitig mit einem Steuerberater zu planen.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Viele Eltern vergessen, die Kinderfreibeträge in der Steuererklärung zu prüfen. Das Finanzamt wählt automatisch die günstigere Variante aus Kindergeld und Kinderfreibetrag, aber nur wenn die Steuererklärung korrekt ausgefüllt ist.
Fazit
Mit gezielter Steuerplanung lässt sich die finanzielle Einbuße durch die Elternzeit spürbar abfedern. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Finanzen – Elternzeit und Steuern
- Gesetze im Internet – Einkommensteuergesetz
- BMAS – Elterngeld und Elternzeit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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