Etablierte Praxisinhaber erzielen in der Regel das höchste Einkommen ihrer Karriere. Durch gezielte Steuergestaltung lässt sich ein erheblicher Teil davon im Vermögen behalten statt ans Finanzamt abzuführen.
Das Wichtigste in Kürze
- Praxisinhaber haben mehr steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten als angestellte Ärzte
- Betriebsausgaben, Abschreibungen und Altersvorsorgeprodukte sind die wichtigsten Instrumente
- Ein auf Ärzte spezialisierter Steuerberater ist Pflicht für eine optimale Steuergestaltung
Steuern sparen in der Phase Etablierter Praxisinhaber
Als selbstständiger Praxisinhaber versteuern Sie Ihren Praxisgewinn als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Der Gewinn ergibt sich aus den Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Je mehr Ausgaben als Betriebsausgaben anerkannt werden, desto niedriger ist der steuerpflichtige Gewinn.
Zu den wichtigsten Betriebsausgaben für Praxisinhaber zählen Personalkosten, Praxismiete, Leasingraten, Fortbildungskosten, Fachliteratur, Abschreibungen auf Praxisausstattung und medizintechnische Geräte. Wer ein Fahrzeug beruflich nutzt, kann die Kosten anteilig oder über die 1-Prozent-Regel geltend machen.
Darüber hinaus bietet die Rürup-Rente für Selbstständige die attraktivste steuerliche Förderung der Altersvorsorge: Bis zu 27.566 Euro jährlich können vollständig als Sonderausgaben abgezogen werden. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent entspricht das einer Steuerersparnis von bis zu 11.578 Euro. Immobilieninvestments bieten durch Abschreibungen und Zinsen weitere Abzugsmöglichkeiten.
Worauf etablierte Praxisinhaber besonders achten sollten
Eine aktive Steuerplanung, die nicht erst im März des Folgejahres beginnt, spart erheblich mehr als eine reaktive. Vierteljährliche Gespräche mit dem Steuerberater, die das Jahresergebnis vorausschauend gestalten, sind empfehlenswert. Ärzteversichert koordiniert Versicherungs- und Vorsorgeplanung mit dem steuerlichen Optimierungsziel.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist die fehlende Dokumentation von Betriebsausgaben, die deshalb nicht geltend gemacht werden können. Auch Investitionen in die Praxisausstattung werden oft nicht optimal abgeschrieben.
Fazit
Steuerplanung ist für etablierte Praxisinhaber eine der wichtigsten unternehmerischen Aufgaben und sollte professionell und vorausschauend betrieben werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Finanzen – Selbstständige und Freiberufler
- Gesetze im Internet – Einkommensteuergesetz Freiberufler
- KBV – Praxismanagement und Finanzen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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