Das Praktische Jahr bringt die erste eigene Steuerpflicht für viele Medizinstudierende. Auch wenn die Einkünfte im PJ begrenzt sind, lohnt es sich, die steuerlichen Möglichkeiten zu kennen und die Grundlage für künftige Steueroptimierungen zu legen.
Das Wichtigste in Kürze
- PJ-Aufwandsentschädigungen sind bis zur Höhe des Grundfreibetrags (2026: 11.784 Euro jährlich) steuerfrei.
- Studiumskosten wie Studiengebühren, Fachliteratur und Fahrten zu Lehrveranstaltungen können als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn ein Erststudium vorliegt.
- Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich fast immer, da im PJ oft zu viel Lohnsteuer einbehalten wird.
Steuern sparen in der Phase PJ
Im Praktischen Jahr erhalten Studierende eine Aufwandsentschädigung, die je nach Bundesland und Klinik zwischen 400 und 1.000 Euro monatlich liegt. Diese Entschädigungen sind lohnsteuerpflichtig, wenn sie die Freigrenze überschreiten. Da die Gesamtjahreseinkünfte jedoch meist unterhalb des Grundfreibetrags bleiben, ergibt eine freiwillige Steuererklärung häufig eine Erstattung der einbehaltenen Lohnsteuer.
Für die Steuererklärung im PJ sind folgende Posten relevant: Fahrten zur Ausbildungsstätte (0,30 Euro je Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro), Fachliteratur und medizinische Lernmaterialien (typisch 200 bis 500 Euro jährlich), Kosten für Prüfungsvorbereitungskurse und Lernplattform-Abonnements sowie Aufwendungen für Schutzkleidung und medizinische Kleingeräte.
Wer ein Zweitstudium absolviert, bei dem das Medizinstudium auf einem vorherigen Erststudium aufbaut (z.B. Biochemie), kann Studiumskosten als Werbungskosten geltend machen und so für spätere Jahre eine höhere Steuerlast mindern.
Worauf PJ-Studierende besonders achten sollten
PJ-Studierende sollten alle Belege für Ausbildungskosten sammeln und eine freiwillige Steuererklärung abgeben. Die Frist für freiwillige Steuererklärungen beträgt 4 Jahre, was auch die nachträgliche Abgabe für vergangene Jahre ermöglicht. Ärzteversichert berät angehende Mediziner auch zu den ersten Schritten der Finanz- und Versicherungsplanung.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Versäumnis der freiwilligen Steuererklärung, weil die Einkünfte gering sind und das Thema unbekannt ist. Dabei sind Erstattungen von 200 bis 600 Euro im PJ durchaus üblich. Ein zweiter Fehler ist das Vergessen von Kosten für den PJ-Wechsel: Wer für das PJ in eine andere Stadt zieht und doppelte Haushaltsführung begründet, kann diese Kosten absetzen.
Fazit
Steuern sparen beginnt nicht erst mit dem Facharztgehalt. Bereits im PJ lassen sich durch eine freiwillige Steuererklärung mehrere Hundert Euro zurückholen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Finanzen – Steuertipps für Studenten
- Gesetze im Internet – EStG Grundfreibetrag
- Bundesärztekammer – PJ
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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