Viele Ärzte entscheiden sich für eine Teilzeitrückkehr aus der Elternzeit, statt sofort wieder in Vollzeit zu arbeiten. Diese Option bietet mehr Flexibilität, hat aber auch Auswirkungen auf Einkommen, Elterngeld und Altersvorsorge.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ärzte können nach der Elternzeit in Teilzeit zurückkehren und haben darauf unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch
  • Die Kombination von Teilzeit und ElterngeldPlus kann den Einkommenseinbruch abmildern
  • Versicherungsschutz und Altersvorsorge müssen an die Teilzeitstelle angepasst werden

Teilzeit als Arzt in der Phase Elternzeit

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf Teilzeit, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat. Für Ärzte in Krankenhäusern ist dieser Anspruch damit in der Regel gegeben, kann aber aus betrieblichen Gründen auf eine andere als die gewünschte Stelle abgeändert werden.

Wer in Elternzeit in Teilzeit mit bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeitet, kann gleichzeitig das ElterngeldPlus beziehen. Dieses wird im Vergleich zum Basiselterngeld halbiert, aber doppelt so lange ausgezahlt. Für Ärzte, die 50 Prozent ihrer Stelle wieder aufnehmen, kann dies über 28 Monate eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen.

Die finanzielle Planung für eine Teilzeitrückkehr aus der Elternzeit sollte alle relevanten Faktoren berücksichtigen: reduziertes Bruttoeinkommen, weiterhin anfallende Versorgungswerk-Beiträge auf das reduzierte Einkommen, Anpassung des BU-Schutzes sowie eventuelle Änderungen bei der Krankenversicherung, falls der PKV-Beitrag durch den niedrigeren Arbeitgeberzuschuss nicht vollständig gedeckt wird.

Worauf Ärzte in Elternzeit besonders achten sollten

Eine Teilzeitrückkehr sollte schriftlich beim Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn beantragt werden. Eine frühzeitige Kommunikation verbessert die Planung für beide Seiten. Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Überprüfung aller Versicherungs- und Vorsorgeverträge vor der Teilzeitrückkehr.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Viele Ärzte planen die Teilzeitrückkehr, ohne die Auswirkungen auf das Nettoeinkommen konkret zu berechnen. Die Überraschung über die tatsächliche Nettosteigerung ist dann oft kleiner als erwartet, da Sozialabgaben prozentual genauso anfallen wie in Vollzeit.

Fazit

Die Teilzeitrückkehr aus der Elternzeit ist mit guter Planung eine attraktive Option für eine schrittweise Wiedereingliederung in den ärztlichen Beruf. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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