Als etablierter Praxisinhaber nach vielen Jahren intensiver Tätigkeit entsteht bei vielen Ärzten der Wunsch nach mehr Lebensqualität. Teilzeit ist möglich, erfordert aber eine angepasste Praxisstruktur und eine ehrliche Kalkulation der wirtschaftlichen Konsequenzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein halber Versorgungsauftrag (20 Stunden Mindestsprechstunden) ist kassenärztlich zulässig
  • Teilzeit als Praxisinhaber erfordert entweder einen angestellten Arzt als Ergänzung oder eine Reduktion des Behandlungsvolumens
  • Einkommenseinbußen von 30 bis 50 Prozent bei 50-prozentiger Arbeitszeitreduktion sind realistisch

Teilzeit in der Phase etablierter Praxisinhaber

Als Praxisinhaber bestimmen Sie Ihre Arbeitszeit selbst, sind aber durch kassenärztliche Mindestanforderungen in einem gewissen Rahmen gebunden. Ein voller Versorgungsauftrag erfordert 25 Stunden Mindestsprechstunden wöchentlich. Ein halber Versorgungsauftrag kann beantragt werden und reduziert auf 20 Stunden, verringert aber auch die maximale Zahl der GKV-Patienten und damit den Umsatz.

Alternativ können Sie Ihren vollen Kassensitz behalten und einen angestellten Arzt zur Unterstützung einstellen. Dies ermöglicht es, das Behandlungsvolumen aufrechtzuerhalten, während Sie persönlich weniger Stunden arbeiten. Allerdings entstehen durch das Angestelltenverhältnis erhebliche Zusatzkosten von 50.000 bis 80.000 Euro jährlich für einen Vollzeit-Arzt.

Die wirtschaftliche Kalkulation ist entscheidend: Bei einem Jahresgewinn von 250.000 Euro und einem Fixkostenanteil von 50 Prozent des Umsatzes führt eine Umsatzreduktion um 30 Prozent zu einem überproportionalen Gewinnrückgang. Lassen Sie diesen Effekt vor der Entscheidung von einem Steuerberater durchrechnen.

Worauf etablierte Praxisinhaber besonders achten sollten

Prüfen Sie, ob eine Praxispartnerschaft mit einem Jungmediziner eine Alternative zur echten Arbeitszeitreduktion darstellt. Ärzteversichert hilft Ihnen, den Versicherungsschutz an die neue Praxisstruktur anzupassen.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Viele Praxisinhaber überschätzen die Einkommenserhaltung bei Teilzeit und unterschätzen die Komplexität der Personalführung bei Einstellung eines angestellten Arztes.

Fazit

Teilzeit als etablierter Praxisinhaber ist mit der richtigen Struktur möglich und kann die Lebensqualität erheblich verbessern. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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